Mit einem Signalton meldet sich die App des Deutschen Wetterdienstes: Kelsterbach, Warnung vor extremer Hitze. Um zehn Uhr morgens. Weitere Warnungen folgen auf den verschiedensten Kanälen, sie gelten für ganz Hessen. Es sind Warnungen der Stufe zwei. Mit Blick auf die Verschärfung des Klimawandels arbeitet der Deutsche Wetterdienst an der Einführung einer dritten Warnstufe.Betroffen von möglichen Gefahren sind insbesondere alte und pflegebedürftige Menschen, aber auch Schwangere und Kinder. Und selbst gesunde und trainierte Menschen in den mittleren Jahren merken die gesundheitliche Belastung stark. Der Mittwoch war laut dem Deutschen Wetterdienst der siebte Warntag in Folge, und ein Ende ist vorerst nicht in Sicht. Die Warnungen zu ignorieren, kann lebensgefährlich sein, nicht nur für vulnerable Gruppen.Das macht vielen Menschen Angst. Zu Recht. Denn die Klimamodelle zeigen, dass diese Extremwetterlagen nicht nur häufiger vorkommen werden, sondern auch, dass es, wenn man nicht gegensteuert, noch schlimmer kommen wird. Und auf globaler Ebene sieht es derzeit nicht danach aus, dass Klimaschutz noch hoch im Kurs stünde.Auf lokaler Ebene ist festzuhalten, dass die meisten Städte und Kommunen noch überhaupt nicht auf diese Szenarien vorbereitet sind. Die Kinder werden derzeit um 12 Uhr mittags nach Hause geschickt, wenn es in den Schulen zu heiß wird, sollen sich doch die Eltern kümmern. Und die „Grünen Zimmer“, Sitzbänke mit bepflanztem Dach, unter denen Passanten Schatten finden sollen und die man in Frankfurt zum Beispiel auf vor Hitze flirrenden Plätzen findet, wirken wie ein Hohn. Unterdessen ist laut dem Robert-Koch-Institut, das diese Zahlen erhebt, in Hitzeperioden ein teils deutlicher Anstieg bei der Gesamtzahl von Sterbefällen zu beobachten. Jede Kommune ist dringend aufgerufen, sich Gedanken darüber zu machen, wie diese Entwicklung aufgehalten werden kann.Hitzeaktions- und Schutzpläne sollte jeder Ort, sollte jede Stadt haben. Vorgaben dafür muss das Land entwerfen. Außerdem lohnt sich der Blick darauf, ob Vorgaben für Gebäude und Arbeitsschutzrecht nachgeschärft werden müssen und was davon in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Hitze ist eine Gefahrenlage und muss wie eine solche behandelt werden.