Im Verteidigungsministerium gab es jüngst einen großen Aufruhr: Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kurve auf einem E-Scooter durch Berlin, hieß es. Die Polizei rief im Ministerium an und bat: „Das müssen Sie ihm jetzt sagen, der Minister kann nicht mit dem E-Scooter durch die Gegend fahren!“ Nur: Bei dem Rollerfahrer handelte es sich gar nicht um Pistorius, sondern um Armin Laschet. Der Bundestagsabgeordnete und frühere CDU-Vorsitzende erzählte diese Anekdote vor einiger Zeit in einem Podcast. Er werde häufig für Pistorius gehalten, sagte Laschet. Kein Wunder: Die beiden Politiker sehen sich sehr ähnlich. Beinahe zum Verwechseln.Was in diesem Fall zur Erheiterung taugt, stellt die Behörden in anderen Fällen vor ernsthafte Herausforderungen. Dass Menschen sich bisweilen gleichen wie Doppelgänger, wird aus Behördensicht zum Problem, wenn es um Dokumente zur Identifizierung geht – und wenn Personen echte Ausweisdokumente anderer Personen nutzen, die ihnen sehr ähnlich sehen. „Lookalike-Prinzip“ nennt man dieses Vorgehen.Großrazzia in LeipzigAuf diese Weise sollen einige Syrer in Deutschland versucht haben, Landsleute in die Bundesrepublik zu schleusen. Mitte April durchsuchten rund 1000 Beamte der Bundespolizei fünfzig Wohnungen und Geschäftsräume in Leipzig und einigen Orten in der Umgebung. Die Razzia richtete sich nach Angaben der Bundespolizei gegen rund fünfzig syrische Männer und Frauen im Alter zwischen 27 und 50 Jahren. Die meisten von ihnen sollen ihre syrischen Ausweise mit Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland nach Syrien geschickt haben – teilweise gegen Bezahlung –, damit ähnliche aussehende Personen scheinbar legal in die Bundesrepublik einreisen konnten.In Einzelfällen seien auch Syrer beschuldigt worden, selbst auf diese Weise illegal nach Deutschland eingereist zu sein, hatte die Bundespolizei am Tag der Großrazzia mitgeteilt. Sicher sei, so die Behörde, dass dieses Vorgehen auch in anderen Städten in Deutschland praktiziert werde.Doch wie oft kommt dieser Ausweismissbrauch tatsächlich vor? Auf Anfrage der F.A.Z. teilt eine Sprecherin der Bundespolizei mit, es sei ein „bekanntes Phänomen“, dass Personen echte Ausweisdokumente anderer, sehr ähnlich aussehender Personen „zum Zwecke der Täuschung im Rechtsverkehr“ nutzen. Das geschehe bei illegaler Migration und Schleusungskriminalität.Fünfzig Bundespolizisten als Dokumentenberater ins Ausland entsandtUm gegen Ausweismissbrauch und Urkundenfälschungen vorzugehen, entsendet die Behörde Beamte ins Ausland – als Dokumenten- und Visaberater. Sie arbeiten an deutschen Auslandsvertretungen und ausländischen Flughäfen, unterstützen bei der Prüfung von Unterlagen für Visaanträge. Außerdem schulen und beraten sie das Personal von Fluggesellschaften. Die Airline-Mitarbeiter lernen etwa, woran sie gefälschte Ausweisdokumente erkennen können und welche winzigen Details einen täuschend echt wirkenden Pass von einem Original unterscheiden.Wasserzeichen, Nahtstellen, minimale Farbveränderungen – es gibt viele Indizien, die auf eine unzulässige Veränderung eines Ausweisdokuments hinweisen können. Dazu zählt auch das Geräusch, das ein Ausweis im Scheckkartenformat (etwa ein deutscher Personalausweis) macht, wenn man ihn auf die Tischplatte fallen lässt – vom Sound kann man auf das verwendete Material schließen.Und weil sich die technischen Möglichkeiten stetig weiterentwickeln, Fälscher ihre Methoden daran anpassen und Fälschungen sich folglich fortlaufend verändern, müssen auch die Dokumenten- und Visaberater sich dauernd mit neuen Entwicklungen in ihrem Metier befassen.Ausweismissbrauch viel einfacher als FälschungDerzeit sind weltweit etwa fünfzig Dokumenten- und Visaberater der Bundespolizei im Einsatz. Ähnlich wie Diplomaten im Auswärtigen Dienst wechseln sie alle paar Jahre den Standort oder kehren nach einer Entsendung zurück nach Deutschland. Im vergangenen Jahr wurden nach Bundespolizeiangaben etwa 35.500 unerlaubte Einreisen durch die Tätigkeit der Berater verhindert.In etwas mehr als der Hälfte dieser Fälle, gut 18.500, handelte es sich um Beförderungsausschlüsse: Ein Dokumenten- und Visaberater stellte Unregelmäßigkeiten für den Pass einer Person fest, die Fluggesellschaft verweigerte die Beförderung. Dies kann aus diversen Gründen geschehen.Im Vergleich zu aufwendigen Fälschungen ist der Ausweismissbrauch durch das „Lookalike-Prinzip“ deutlich einfacher, jedenfalls theoretisch. Doch zumindest mit Blick auf syrische Staatsbürger handelt es sich dabei um ein Phänomen, das nicht besonders häufig festgestellt wird. 42 Syrer hätten die Dokumenten- und Visaberater im vergangenen Jahr von der Beförderung ausgeschlossen, weil sie Ausweisdokumente anderer Personen nutzten, erklärt die Bundespolizeisprecherin. 2024 seien es 13 Personen gewesen.Die meisten Fälle betrafen demnach die Flughäfen im jordanischen Amman, im syrischen Damaskus, im libanesischen Beirut und im irakischen Erbil. Vereinzelt habe man solche „Lookalike“-Fälle syrischer Staatsbürger auch an den Flughäfen Istanbul und Doha festgestellt, so die Sprecherin.Diese Zahlen liefern jedoch kein vollständiges Bild. Denn bei Ausweismissbrauch erfasst die polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei nur diejenigen, die Passdokumente nutzen – nicht aber diejenigen, die ihre Pässe dafür zur Verfügung stellen. Wie oft es vorkommt, dass in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige ihre Ausweise mit Aufenthaltstiteln an ähnlich aussehende Ausländer übergeben, damit diese in die Bundesrepublik einreisen können, ist also unklar.