PfadnavigationHomeRegionalesHamburgKurioser FallJunggesellenabschied lässt Dynamit-Attrappe in S-Bahn liegenStand: 12:30 UhrLesedauer: 2 MinutenAm S-Bahnhof Ohlsdorf kommt es immer wieder zu Einsätzen der Polizei. Quelle: picture alliance/dpa/Jonas WalzbergEin Teil einer Kostümattrappe führt in Hamburg zu einem Großeinsatz. Ein Junggesellenabschied vergisst eine Dynamit-Attrappe auf einem Sitz in der S-Bahn. Jetzt ermittelt die Bundespolizei wegen „Störung des öffentlichen Friedens“Die vermeintlichen Dynamitstangen in einer Hamburger S-Bahn haben sich als Überbleibsel eines Junggesellenabschieds entpuppt. Videosichtungen hätten ergeben, dass die auf einer Sitzbank entdeckte Attrappe Bestandteil einer Kostümierung gewesen sei, teilte die Bundespolizei am Samstag mit. Die Gruppe habe die drei roten, mit Kabeln umwickelten Stangen am Freitagvormittag beim Aussteigen am Flughafen offensichtlich vergessen.Wegen des Fundes waren der Zug sowie der gesamte S- und U-Bahnbereich Ohlsdorf samt Bahnhofsvorplatz geräumt und abgesperrt worden. Bombenentschärfer wurden hinzugezogen, die den Gegenstand gegen Mittag jedoch letztlich als ungefährlich bewerteten. Während des Einsatzes war die U-Bahnlinie U1 zwischen den Haltestellen Fuhlsbüttel-Nord und Lattenkamp unterbrochen. Auch der S-Bahn-Verkehr der Linie S1 war eingeschränkt, was auf den viel genutzten Linien Tausende Pendler betraf.Lesen Sie auchAndere Fahrgäste hatten die drei roten Stangen gegen 10.30 Uhr in einer S-Bahn der Linie S1 entdeckt. Sie informierten den Zugführer, der daraufhin Alarm schlug. Die Linie S1 verkehrt zwischen dem Flughafen, der Innenstadt und Blankenese. Die Haltestelle Ohlsdorf ist die erste nach dem Hamburger Flughafen. Bundespolizei ermittelt Laut Bundespolizei sind die Dynamit-Attrappen als Spaßartikel im Internet frei verkäuflich. Gleichwohl seien nun gegen die Person, die die unechten Dynamitstangen in der S-Bahn liegengelassen hat, Ermittlungen eingeleitet worden. Der Vorwurf: „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.“ Der entsprechende Straftatbestand nach § 126 Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Entscheidend ist dabei nicht, ob tatsächlich eine Gefahr bestand, sondern ob das Verhalten geeignet ist, die Bevölkerung zu beunruhigen oder einen solchen Eindruck zu erwecken. Allerdings ist für eine Verurteilung in aller Regel ein Vorsatz nötig. lno/juve
Kurioser Fall: Junggesellenabschied lässt Dynamit-Attrappe in S-Bahn liegen - WELT
Ein Teil einer Kostümattrappe führt in Hamburg zu einem Großeinsatz. Ein Junggesellenabschied vergisst eine Dynamit-Attrappe auf einem Sitz in der S-Bahn. Jetzt ermittelt die Bundespolizei wegen „Störung des öffentlichen Friedens“
Ein Junggesellenabschied vergaß Dynamit-Attrappen in einer Hamburger S-Bahn, was Bombenentschärfer mobilisierte und zwei Linien unterbrach. Die Bundespolizei ermittelt gegen die Person für „Störung des öffentlichen Friedens" nach § 126 StGB (Freiheitsstrafe bis drei Jahre).







