Im Prozess um ein mögliches Schmerzensgeld für ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen hat das Landgericht Regensburg die Klage des Mannes abgewiesen. Nach Ansicht der 4. Zivilkammer sind mögliche Ansprüche verjährt und nicht mehr durchsetzbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.In dem Zivilprozess ging es um Forderungen, die der Kläger Matthias Podszus gegen das Bistum Regensburg erhebt. Podszus gibt an, in den 1990ern sexuellen, körperlichen und psychischen Missbrauch auf der Vorschule der Domspatzen erlitten zu haben. Eine gütliche Einigung zwischen ihm und dem Bistum war bei einem früheren Termin gescheitert. Podszus und sein Anwalt forderten vom Bistum Schmerzensgeld und eine Entschädigung für Verdienstausfall und entgangene Rentenansprüche – insgesamt in Höhe von rund einer Million Euro.Die mutmaßlichen Taten sollen zwischen 1991 und 1993 stattgefunden haben, wobei der Hauptbeschuldigte, der jahrzehntelange Direktor der Vorschule, bereits im Februar 1992 in Ruhestand ging. Der Fall Podszus hätte für Hunderte anderer Missbrauchsfälle im Kontext der Kirche zu einer Art Präzedenzfall werden können. Nach Auffassung des Gerichts aber lief die 30-jährige Verjährungsfrist trotz einer zwischenzeitlichen Hemmung spätestens im November 2023 ab. Da Podszus’ Klage erst im Oktober 2024 eingereicht wurde, seien die Ansprüche nicht mehr durchsetzbar.Zwar erhielt Podszus für den mehrfachen sexuellen Missbrauch von der Kirche eine sogenannte Anerkennungsleistung von 50 000 Euro, allerdings ohne Eingeständnis einer Schuld. Da der Kläger damals mit einer Kommission verhandelt habe und nicht mit dem Bistum selbst, hätte sich dadurch der Urteilsbegründung zufolge auch keine Verlängerung der Verjährungsfrist ergeben. Das Bistum Regensburg stellte den Missbrauch an Podszus zwar nicht als unwahr dar, betonte jedoch, dass man nicht genau wisse, was damals geschehen sei. Zudem ist das Bistum der Ansicht, nicht die richtige Beklagte zu sein, da nicht das Bistum selbst, sondern eine Stiftung Trägerin der Schule sei.Die Kammer verkennt laut Mitteilung des Gerichts nicht, „dass es für diejenigen, die von kirchlichen Amtsträgern missbraucht worden sind, in besonderem Maße herausfordernd und belastend war und ist, sich zu öffnen, über die Taten zu sprechen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen“. Sie möchte zudem betonen, dass damit keine Entscheidung über das grundsätzliche Bestehen von Ansprüchen des Klägers gegen das beklagte Bistum verbunden ist.Wie kann eine Institution, die für sich Moral, Ethik und christliche Werte in Anspruch nimmt, die Vergewaltigung eines Kindes nicht grundsätzlich bestreiten und sich zugleich auf Verjährung berufen?Matthias PodszusMatthias Podszus zeigt sich nach der Urteilsbegründung kämpferisch. „Derzeit prüfen wir gemeinsam mit weiteren Juristen und Experten für Opferschutz die Erfolgsaussichten einer Berufung“, so Podszus. „Dabei spielen zwar auch die voraussichtlich hohen Kosten eine Rolle, dank Unterstützung aus meinem Umfeld wird die Entscheidung aber nicht allein von finanziellen Fragen abhängen.“ Spätestens bis zum Ablauf der Frist am 20. Juli werde feststehen, ob er Berufung einlege. In einem Post auf Facebook schreibt er, dass ihn nach dem Urteil hauptsächlich eine Frage beschäftige: „Wie kann eine Institution, die für sich Moral, Ethik und christliche Werte in Anspruch nimmt, die Vergewaltigung eines Kindes nicht grundsätzlich bestreiten und sich zugleich auf Verjährung berufen?“Matthias Podszus ist laut eigenen Angaben eines von vielen Opfern des früheren Priesters Johann Meier. Diesem werden in einem vom Bistum in Auftrag gegebenen Missbrauchsbericht aus dem Jahr 2017 viele Gewalttaten gegen Kinder zugeschrieben. Er schildert bis heute schwere psychische Folgen, darunter Probleme mit körperlicher Nähe sowie den zeitweisen Konsum von Alkohol und Drogen zur Bewältigung des Erlebten. Nach eigenen Angaben ist er arbeitsunfähig und in psychotherapeutischer Behandlung.