Wer in München eine Wohnung über Portale wie Airbnb oder Booking.com vermieten will, muss das künftig beim Sozialreferat anmelden. Der Sozialausschuss des Münchner Stadtrats hat in seiner Sitzung am Donnerstag eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen beschlossen. Die Regelung basiert auf dem bayerischen Zweckentfremdungsgesetz.Als Zweckentfremdung gilt unter anderem, wenn eine Wohnung für mehr als acht Wochen pro Kalenderjahr zur Beherbergung von Fremden (wie zum Beispiel Feriengästen) genutzt wird. Wie Münchens dritte Bürgermeisterin Verena Dietl erklärt, soll eine solche Registrierungspflicht illegale Zweckentfremdungen erschweren, da beispielsweise monatelange Vermietungen über Airbnb schneller auffielen.Stellt die Stadt die nicht genehmigte Zweckentfremdung einer Wohnung fest, können für den Eigentümer Bußgelder anfallen. Natürlich ist es nicht grundsätzlich verboten, eine Wohnung für mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung zu vermieten, allerdings sind Vermieter verpflichtet, vorher ihren Namen und die Adresse der Wohnung beim Sozialreferat anzugeben. Dafür bekommt die Wohnung eine Registrierungsnummer, die der Vermieter angeben muss, wenn er die Wohnung auf einem Online-Portal inseriert.Plattformen wie Airbnb übermitteln die Vermietungsinformationen dann an die Bundesnetzagentur, das Sozialreferat kann diese Informationen ebenfalls abrufen und Zweckentfremdungen so leichter feststellen. Das ist zumindest der Plan – allerdings verzögert sich die Abrufmöglichkeit bei der Bundesnetzagentur. Während die neue Zweckentfremdungssatzung also zum 1. August in Kraft treten soll, ist eine Registrierung der Ferienwohnungen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Wann genau, will das Sozialreferat noch bekanntgeben.