Quelle: dpa Berlin/Brandenburg

18. Juni 2026, 16:36 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte Naturschutzauflagen für den Bau zweier Windenergieanlagen zum Schutz von Kranichen. (Symbolbild)

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Der Schutz des Kranichs kann ein monatelanges Bauverbot für Windkraftanlagen in Brandenburg zur Folge haben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschied in einem Streitfall, dass Windräder während der Brutzeit des Kranichs nicht in der Nähe von Brutstätten des Vogels errichtet werden dürfen. Außerdem müssen die Anlagen-Betreiber laut Urteil zum Schutz von Fledermäusen pauschale Abschaltzeiten hinnehmen, sofern noch keine genauen Erkenntnisse zu den tatsächlichen Fledermausaktivitäten vorliegen. (AZ: OVG 7 A 41/25)