Der Patentstreit um Disney+ geht in die nächste Runde. Nachdem der US-Patentverwerter InterDigital Ende 2025 vor dem Landgericht München I bereits erfolgreich gegen Disney vorgegangen war und eine Unterlassungsverfügung erwirkt hatte, erhielt das Unternehmen nun in einem weiteren Verfahren auch vor der Mannheimer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) Recht. Das Gericht erließ eine weitere Unterlassungsverfügung gegen Disney, die sich neben Deutschland auf zehn weitere EU-Länder erstreckt.
Aus dem Urteil der Mannheimer Lokalkammer geht hervor, dass der Fall das Patent EP 2465265 betrifft. Das Gericht nennt zudem die elf Staaten, in denen das Patent in Kraft ist und für die InterDigital Unterlassungsansprüche geltend macht: Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Portugal, Rumänien und Schweden.
Disney bestätigt Wegfall von Premiumfunktionen
Über die erneuten Einschränkungen berichtete das in Dänemark ansässige Medium FlatpanelsHD, das inzwischen auch eine Bestätigung seitens Disney Nordic erhalten hat. Darin heißt es: „Infolge eines Rechtsstreits vor einem europäischen Patentgericht mussten wir die Verfügbarkeit von Dolby Vision und 3D in Dänemark und mehreren Nachbarländern anpassen. Wir bedauern, dass wir zu diesem Schritt gezwungen waren, und teilen die Frustration unserer Kunden.“ Disney kann in Berufung gehen und arbeitet laut eigenen Angaben aktiv an Lösungen, um die jüngsten Änderungen zu beheben.






