Der Einkauf von großen Mengen Corona-Schutzmasken im Frühjahr 2020 könnte die Staatskasse teurer zu stehen kommen als gedacht. Wie das Kölner Oberlandesgericht mitteilte, fällte es schon Ende Mai ein Urteil gegen den Bund. Dabei ging es um die Klage eines Maskenhändlers mit Sitz auf Mallorca, der in der Vorinstanz – dem Bonner Landgericht – rund 33 Millionen Euro zugesprochen bekommen hatte.Das OLG Köln korrigierte diesen Betrag nun aber auf rund 220 Millionen Euro nach oben. Hinzu kommen noch Zinsen und Zinseszinsen, die bei mehr als 100 Millionen Euro liegen dürften. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Das Magazin schätzt die Verzugszinsen auf etwa 128 Millionen Euro. Mit jedem weiteren Tag sollen sie um 61.522 Euro wachsen. Derzeit seien so fast 350 Millionen Euro zusammengekommen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, der Bund ist Gerichtsangaben zufolge in Revision gegangen.4,5Euro hatte das Ministerium pro Maske zugesichert.Zu Beginn der Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium händeringend Schutzmasken gesucht. Ende März 2020 beschritt es einen unüblichen Beschaffungsweg: Bei einem „Open-House-Verfahren“ gab es keine Deckelung der Lieferantenzahl und keine Masken-Gesamtmenge. Der Bund bot an, pro FFP2-Maske 4,50 Euro zu zahlen. Das Angebot am Markt war damals angespannt, die Nachfrage nach den Produkten aus China war hoch. Händler werden ihre Ware nicht los Doch das Angebot zog schnell wieder an, wodurch die Preise fielen. Im Rückblick war der damalige Preis des von Jens Spahn (CDU) geführten Gesundheitsministeriums zu hoch – das Ministerium erreichten viel mehr Zusagen von Händlern als gedacht. Sie freuten sich über lukrative Geschäfte. Spahn hatte die Maskenbeschaffung an sich gezogen und vorangetrieben, seine damalige Rolle brachte ihm später harsche Kritik ein. Doch viele Händler wurden ihre Masken trotz Vertrags nicht los – der Bund verweigerte ihnen wegen angeblicher Mängel oder wegen vermeintlicher Fristversäumnis die Abnahme. Dagegen klagten eine Vielzahl von Firmen – die Vergleichsversuche und Gerichtsverhandlungen zogen sich hin. Nach einigen Urteilen wird inzwischen aber deutlich, dass es richtig teuer werden könnte für den Bund. Der Streitwert summiert sich laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von vergangener Woche auf 2,3 Milliarden Euro. Rechtskräftig abgeschlossen sind bislang nur wenige Verfahren. Der Kölner Fall ist nur einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um die Maskenbeschaffung des Bundes. Rechtskräftig entschieden sind bislang eher kleine Fälle. 14 Verfahren sind Angaben des Gesundheitsministeriums von Anfang Juni zufolge abgeschlossen: Drei Urteile gegen den Bund beliefen sich auf insgesamt rund 1,2 Millionen Euro Streitwert, elf Urteile pro Bund bezogen sich auf Verfahren mit einem Streitwert von 59,5 Millionen Euro – diese Zahlung konnte also vermieden werden. Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts ist nun eine weitere schlechte Nachricht für das Bundesgesundheitsministerium. In der ersten Instanz war es noch relativ glimpflich davongekommen, da das Bonner Landgericht die Zahlungsverpflichtung nur auf Masken bezog, die der Bund als mangelhaft beanstandet hatte. Laut Lieferant waren sie das nicht. Deutlich mehr Masken des Klägers hatte der Bund gar nicht erst angenommen und sich hierbei auf ein vermeintliches Fristversäumnis berufen. Der Lieferant monierte, dass er gar keine Chance auf Warenabgabe bekommen hatte. Die Bonner Richter ließen das Fristversäumnis gelten, die Kölner Richter hingegen nicht: Sie bezogen die Zahlungspflicht auch auf diese Masken. Das könnte den Bund teuer zu stehen kommen. Letzte Hoffnung Berlins ist Karlsruhe – der Bundesgerichtshof könnte noch dazwischengrätschen.Einen weiteren Fall verhandelt derzeit das Landgericht Bonn. Dort klagt der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency, der sich auf eine Vereinbarung mit dem Bund aus dem März 2020 beruft. Die Firma fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, was sich nach eigenen Angaben auf 464 Millionen Euro summiert. Der Vorsitzende Richter Stefan Bellin ließ bei der mündlichen Verhandlung keine Tendenz erkennen: „Der Fall hat es in sich, das ist ein Fall für die Lehrbücher.“ Ein Urteil soll dort am 22. Juli fallen. (Tsp/dpa)