Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

18. Juni 2026, 12:31 Uhr

Der Beschuldigte stand wegen Mordes vor Gericht. (Archivbild)

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Im Prozess um tödliche Messerstiche auf einen 68-Jährigen in Hamburg-Rahlstedt hat das Landgericht die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beschlossen. «Der Beschuldigte hat einen Mord begangen», sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Aber die Tat am 23. Dezember 2025 sei im Zustand der Schuldunfähigkeit geschehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.