StartseiteFinanzenSteuern + RechtSteuern Steuererklärung: So vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt Aus dem Handelsblatt-Archiv: Viele Steuererklärungen werden automatisch bearbeitet. Doch in einigen Fällen ist das Finanzamt besonders kritisch. Wann Steuerzahler unangenehmen Nachfragen zuvorkommen sollten.
Katharina Schneider 25.06.2026 - 11:57 Uhr Artikel anhörenFinanzamtprüfung: In einigen Fällen sollten Sie Belege wie Steuerbescheinigungen, Überweisungen oder Spendennachweise direkt mitschicken. Foto: HB/MidjourneyFrankfurt. Vor neun Jahren war es eine wichtige steuerliche Neuerung: Die Belegvorhaltepflicht löste die Belegvorlagepflicht ab. Das heißt: Wer seine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, muss grundsätzlich keine Belege wie Steuerbescheinigungen, Kassenzettel oder Überweisungsnachweise mehr beilegen oder digital hochladen.Eigentlich genügt es also, die Belege aufzubewahren. Doch es gibt einige Konstellationen, bei denen es die Finanzbeamten genau wissen wollen und mit großer Wahrscheinlichkeit nachfragen.Wenn Sie Ihre Unterlagen in solchen Fällen direkt mitschicken, beschleunigen Sie die Bearbeitung und kommen schneller an Ihre Steuererstattung. In welchen 16 Fällen das sinnvoll ist, zeigt folgende Übersicht. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt








