Quelle: dpa Hessen

18. Juni 2026, 4:00 Uhr

Manche Influencer verdienen viel Geld. Das interessiert auch Finanzämter. (Symbolbild)

© Elisa Schu/​dpa

Wer einen Wachhund einer geeigneten Rasse auf einem Betriebsgelände hat, kann das Futter womöglich von der Steuer absetzen – doch was gilt für vierbeinige Stars in den sozialen Medien? Erkennt ein Finanzamt einen Hund als sogenannten Petfluencer an, können seine Kosten im Einzelfall als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Laut Hessens Finanzministerium muss bei Influencern wie YouTubern und TikTokern «das Steuerrecht teilweise von Grund auf neu gedacht werden». Influencer und Finanzämter – wie passt dies zusammen?