Reaktion auf Mafia-Fall und Brandkatastrophe von Crans-Montana: Kantone sollen systematisch Strafregisterauszüge von EU-Bürgern einfordernDas Parlament zieht Konsequenzen: Für vorbestrafte EU- und Efta-Bürger soll es keine Aufenthaltsbewilligungen mehr geben. Die Vorgabe steht in direktem Widerspruch zur Personenfreizügigkeit.17.06.2026, 18.30 Uhr3 LeseminutenNiederlassungsbewilligung für Kriminelle: Roveredo im Kanton Graubünden.Stephanie Foden für NZZVorbestrafte Bürger aus EU- und Efta-Staaten können heute in der Schweiz problemlos eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dass sie diese sogar bekommen, wenn sie für das organisierte Verbrechen arbeiten, zeigte der Fall Roveredo. Im Februar wurde bekannt, dass vier Personen mit Verbindungen zur Camorra und ’Ndrangheta über eine Aufenthaltsbewilligung des Kantons Graubünden verfügten und seit Jahren im Misox wohnten. Ein 52-jähriger Italiener, der zu dieser Gruppe gehörte, hatte die Bewilligung trotz Vorstrafen bekommen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Kriminelle profitierte von einer Regel im Freizügigkeitsabkommen (FZA), das es seit 2002 zwischen der Schweiz und der EU gibt. Ein Kanton darf von EU- und Efta-Bürgern nur dann einen Strafregisterauszug verlangen, wenn er klare Anhaltspunkte dafür hat, dass die betreffende Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung sein könnte.Das Parlament will diese Regel nun mit einem eigenen Gesetz umgehen. Die Kantone sollen künftig von EU- und Efta-Bürgern, die ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung stellen, systematisch einen Strafregisterauszug verlangen. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Motion von Marco Chiesa (SVP) zugestimmt. Der Nationalrat hatte bereits am Dienstag eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion angenommen.Crans-Montana und Roveredo als BeschleunigerDie SVP nimmt im Vorstoss explizit auch Bezug auf die Brandkatastrophe in Crans-Montana. Jacques Moretti, der Besitzer der Bar «Le Constellation», in der 41 Personen ums Leben kamen, hatte in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, obwohl er in Frankreich zu einem Jahr Gefängnis wegen Anstiftung zu Prostitution verurteilt worden war. «Die Folge ungenügender Abklärungen sind Straftaten, die sich vermeiden lassen würden», heisst es in der Motion.Crans-Montana und Roveredo haben diese Debatte allerdings nicht ausgelöst, sondern nur beschleunigt. Denn das Thema steht seit über einem Jahrzehnt auf der Traktandenliste des Parlaments. Der Kanton Tessin hat bereits 2015 zwei Standesinitiativen eingereicht, die genau das forderten, was die Räte nun beschlossen haben. Beide Vorstösse sind noch hängig.Das Tessin wartete allerdings nicht auf das Parlament. Seit 2015 verlangen die kantonalen Migrationsbehörden in Bellinzona als einzige in der Schweiz systematisch Strafregisterauszüge von EU- und Efta-Bürgern, die ein Aufenthaltsgesuch stellen.Jans spricht von «bewährten Bestimmungen»Mit dem Entscheid des Parlaments gerät nun der Bundesrat unter Zugzwang. Er muss gegen seinen Willen ein Gesetz vorlegen, das einem zentralen Abkommen mit der EU zumindest in einem Punkt zuwiderläuft. Justizminister Beat Jans wehrte sich am Mittwoch entsprechend gegen die Motion. Bei den Vorgaben des FZA handle es sich um «bewährte Bestimmungen», sagte er im Ständerat. Die Kantone sollten weiterhin im Einzelfall entscheiden, wann es sinnvoll sei, einen Strafregisterauszug einzufordern.In seiner schriftlichen Stellungnahme im Mai wies der Bundesrat darauf hin, dass die kantonalen Migrationsbehörden schon heute bei Verdachtsmomenten konsequent einen Strafregisterauszug verlangten. Forderten die Behörden die Auszüge systematisch ein, würde dies den Bearbeitungsaufwand vergrössern, was sich wiederum auf die Verfahrensdauer auswirkte.Bern wird nun genau beobachten, wie Brüssel auf den Parlamentsentscheid reagiert. Die EU-Kommission hat die Tessiner Praxis schon seit Jahren im Visier. Bislang beschränkte sich Brüssel jedoch auf ritualisierte Ermahnungen im gemischten Ausschuss, in dem die Schweiz und die EU einmal jährlich Fragen zum Freizügigkeitsabkommen diskutieren. Eine Neuverhandlung des FZA zu diesem Punkt hat der Bundesrat bereits ausgeschlossen.Die Kantone dürften einer solchen Lösung dagegen offen gegenüberstehen, wie Florian Düblin, Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, auf Anfrage sagt. «Wir begrüssen es, wenn der kantonale Handlungsspielraum bei der Kriminalitätsbekämpfung erweitert wird.»Noch ist der Entscheid des Parlaments nicht definitiv. Da es sich um zwei unabhängige Motionen handelt, müssen beide noch von der jeweils anderen Kammer behandelt werden. Änderungen sind damit noch möglich, aber nach der deutlichen Zustimmung beider Räte wenig wahrscheinlich.