Der bayerische Fiskus hat den Stiftungen schwerreicher Unternehmerfamilien zwischen 2019 und 2024 in zwölf Fällen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erlassen. Im Mittel lag die Steuerreduzierung bei 20,4 Millionen Euro – was bedeutet, dass der Erlass bei der Hälfte der Fälle höher lag, möglicherweise sogar deutlich höher. Das geht aus einer Antwort des bayerischen Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn hervor. Sie liegt der SZ vor. Neben den zwölf Familienstiftungen profitierte demnach eine weitere Stiftung von einer Steuerbefreiung.Derartige Ausnahmen werden durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung im deutschen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ermöglicht, über die aktuell wieder politisch gestritten wird. Ihr Hauptzweck ist der Schutz von Unternehmen vor unzumutbaren finanziellen Belastungen. Geht ein Betrieb durch Erbschaft oder Schenkung an die nächste Generation über, soll das Vermögen nicht so stark belastet werden, dass etwa eine Schließung droht. Kritiker mahnen, dass die Regel als Steuerschlupfloch für Superreiche missbraucht werde, sie wollen sie deshalb ändern. Demnächst wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet, die die schwarz-rote Bundesregierung zum Handeln zwingen könnte.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Wie viel Geld dem Freistaat durch die Erlasse für Familienstiftungen insgesamt entgangen ist, lässt das Finanzministerium „aufgrund des Steuergeheimnisses“ unbeantwortet. Auch die Frage, wie viele solcher Stiftungen in Bayern überhaupt existieren, bleibt offen. Es gebe keine „besondere Datenbank oder statistische Zusammenfassung“ dafür.Daran hat der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn massive Zweifel: Einerseits müssten die Daten den Finanzämtern bekannt sein, andererseits führe der Freistaat ein öffentliches Stiftungsverzeichnis, in dem auch Familienstiftungen erfasst sein dürften. „Die Staatsregierung könnte die Frage also beantworten – will das aber offensichtlich nicht“, beklagt der Abgeordnete. Er wirft ihr vor, dass sie „dieses unmoralische System nicht abschaffen will, sondern es schützt und sogar die Hintergründe verschleiert“.Der Freistaat hat zwischen 2019 und 2024 fast 3,3 Milliarden Euro an Steuern erlassenBekannt ist, dass die bayerischen Erben und Beschenkten zwischen 2019 und 2024 von Steuererleichterungen in Höhe von insgesamt fast 3,3 Milliarden Euro profitiert haben. Was an den neuen Zahlen auffällt: Zehn der 13 steuerbegünstigten Vermögensübertragungen an Stiftungen sind keine Erbschaften, sondern Schenkungen zu Lebzeiten. „Vermögen wird also gezielt auf Familienstiftungen übertragen, um Steuern zu vermeiden“, sagt Brunn. „Das ist zutiefst ungerecht. Dieses Geld fehlt uns am Ende allen, zum Beispiel für bessere Schulen und Ganztagsbetreuung.“ExklusivErbschaftsteuer:„Organisierte Verschleierung zugunsten der Superreichen“Seit 2019 haben Bayerns Finanzämter in 55 Fällen auf die Erbschaftsteuer verzichtet, teilweise oder vollständig. Es geht um mehr als drei Milliarden Euro. Eine besondere Rolle spielen Stiftungen.Das Finanzministerium hat die Steuervorteile in der Vergangenheit so verteidigt: „Unternehmensvermögen erweist sich als in besonderer Weise gemeinwohlgebunden und gemeinwohlverpflichtet.“ Eine Steuerentlastung sei deshalb gerechtfertigt, auch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts.Die Erbersatzsteuer fällt alle 30 Jahre an, „doch auch sie lässt Scheunentore offen“Die SPD-Anfrage liefert auch neue Daten zur sogenannten Erbersatzsteuer, die eigentlich verhindern soll, dass Familienstiftungen zur Steuervermeidung genutzt werden. Sie wurde extra für diesen Zweck eingeführt und fällt alle 30 Jahre auf Stiftungsvermögen an. „Doch auch sie lässt Scheunentore offen“, sagt Brunn.Zwischen 2000 und 2015 wurden 47 Stiftungsvermögen geprüft, in 45 Fällen gab es eine Steuerbefreiung für Unternehmensvermögen. Fast 1,3 Milliarden Euro blieben dadurch unbesteuert, im gesamten Zeitraum wurden knapp 582 Millionen an Erbersatzsteuer festgesetzt. Deutlich geringer fiel das Aufkommen in den vergangenen Jahren aus: In vier Fällen zwischen 2016 und 2025 wurden 475 000 Euro an Erbersatzsteuer fällig. Eine Verschonung gab es laut Finanzministerium nicht. Die Diskrepanz zu den Vorjahren ist wohl durch den 30-Jahres-Zyklus zu erklären.Im Internet werben Steuerkanzleien übrigens unverhohlen mit einem weiteren Sparmodell. Da heißt es zum Beispiel: „Wie eine doppelte Familienstiftung die Erbersatzsteuer verhindert.“