Quelle: dpa Bayern
17. Juni 2026, 12:08 Uhr
Kassen dürfen die Gesundheitskarte nicht einfach sperren, wenn Versicherte ihre Beiträge nicht zahlen. (Symbolbild)
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Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nicht die Gesundheitskarte entziehen, weil diese ihre Beiträge nicht gezahlt haben. Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) verbot diese weit verbreitete Praxis mit der Begründung, dass für eine Sperrung beziehungsweise einen Entzug der elektronischen Gesundheitskarte aufgrund des Ruhens des Leistungsanspruchs keinerlei Rechtsgrundlage bestehe. Mit seiner Entscheidung vom 19. Mai hob das LSG ein anderslautendes Urteil des Sozialgerichts Augsburg auf.







