PfadnavigationHomeSportFußballNach EuGH-UrteilDie neuen Transferregeln im WeltfußballVon Berries BoßmannStand: 07:19 UhrLesedauer: 4 MinutenLassana Diarra hatte das Transfersystem ins Wanken gebracht. Der französische Mittelfeldstar spielte unter anderem für den FC Arsenal, Real Madrid und Paris St. GermainQuelle: AP Photo/Michel EulerDie Deutsche Fußball Liga informiert ihre 36 Klubs über die ab 1. Januar 2027 gültigen Regeln bei einem Wechsel von Spielern. Die Änderungen wurden durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Diarra nötig.Wie ein Damoklesschwert schwebte der Fall Diarra lange über dem internationalen Fußball. Die große Sorge: Abwanderungswillige Spieler könnten sich künftig unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus laufenden Verträgen klagen. Die möglichen Folgen galten als gravierend: Die Ablösesummen würden einbrechen, weil Vereine keine langfristigen Verträge mehr schließen, wenn Spieler jederzeit kündigen können. Und die Klubs hätten keine Planungssicherheit mehr.Nach der Einigung der Fifa mit der internationalen Spielergewerkschaft Fifpro, die die Klage des französischen Ex-Profis Lassana Diarra (41) vor dem EuGH unterstützt hatte, gibt die DFL nun erste Entwarnung: In einem sechsseitigen Schreiben informierte sie die 36 Bundesligisten, dass Fifa, Fifpro sowie auf Arbeitgeberseite die World Leagues Association (WLA), der auch die DFL angehört, und Europas Klub-Verband EFC das Fifa-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTP) überarbeitet haben.Lesen Sie auchAuslöser des Reformbedarfs war das EuGH-Urteil im Herbst 2024. Diarra hatte bereits 2014 Lokomotive Moskau trotz laufenden Vertrags verlassen, um nach Belgien zu wechseln. Weil die Fifa und Belgiens Verband den Transfer verhinderten, zog der Franzose vor Gericht. Die Luxemburger Richter entschieden, dass Teile des Fifa-Reglements für internationale Transfers gegen EU-Recht verstoßen – konkret gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Wettbewerb zwischen den Vereinen.WELT hat die wichtigsten Änderungen des neuen Fifa-Transfersystems, das ab dem 1. Januar 2027 gilt, zusammengefasst.Entschädigungsklauseln werden erlaubt Künftig dürfen Arbeitsverträge eine sogenannte „Liquidated Damages“-Klausel enthalten. Damit wird festgelegt, welche Entschädigung bei einem Vertragsbruch fällig wird. Bei Spielern mit einem Jahresgehalt von bis zu 150.000 Dollar (130.000 Euro) muss diese Entschädigung mindestens dem Restwert des Vertrags entsprechen. Bei Spielern, die mehr verdienen, ist die Klausel frei aushandelbar.Schadensersatz ohne Klausel wird erlaubtFehlt eine solche Klausel, gilt bei der Berechnung des Schadensersatzes, dass die geschädigte Partei – also Spieler oder Klub – so gestellt werden soll, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden.Lesen Sie auchBricht ein Spieler seinen Vertrag ohne wichtigen Grund, kann der Verein nicht nur den Wert der Spielerleistungen geltend machen. Dazu zählen etwa sein sportlicher Einfluss auf die Tabellenplatzierung und den damit verbundenen Anteil an den TV-Einnahmen oder seine Mitwirkung im Rahmen von Sponsoring-Verträgen des Klubs. In der Praxis orientiert sich die Bemessung des Werts der Spielerleistungen häufig an dessen (Rest-)Gehalt.Darüber hinaus können entgangene Transfererlöse sowie sämtliche Kosten für die Verpflichtung eines gleichwertigen Ersatzspielers geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jeweils ein ausreichender Nachweis des entstandenen Schadens.Lesen Sie auchVor allem mögliche Forderungen wegen entgangener Transfererlöse bergen für vertragsbrüchige Spieler ein erhebliches Risiko, da die Höhe des Schadensersatzes schwer kalkulierbar ist. Die Hoffnung ist, dass sich durch die abschreckende Wirkung die Vertragsstabilität erhöht.Bricht der Verein den Vertrag, kann der Spieler den wirtschaftlichen Restwert geltend machen – insbesondere ausstehende Grundgehälter, Boni und weitere vertraglich zugesicherte Vergütungen bis zum regulären Vertragsende.Ein triftiger Grund für den Spieler, den Vertrag zu beenden, kann z. B. sein, wenn der Klub monatelang kein Gehalt zahlt.Zusätzliche Strafzahlungen möglichNeben dem Schadensersatz kann eine zusätzliche Strafzahlung von bis zu sechs Monatsgehältern gegen den Spieler oder den Verein verhängt werden.Neuer Klub haftet unter Umständen mitUnterschreibt ein Spieler innerhalb von 45 Tagen nach einem Vertragsbruch bei einem neuen Verein, wird vermutet, dass ihn der neue Klub zum Wechsel angestiftet hat. In dem Fall haften Spieler und neuer Verein gemeinsam gegenüber dem bisherigen Klub. Der neue Verein und der Spieler können diese Vermutung durch entsprechende Beweise widerlegen.Nach Ablauf der 45-Tage-Frist wird eine Anstiftung nicht mehr automatisch angenommen, sondern muss konkret nachgewiesen werden.Neue SchutzfristenBei einem Vertragsbruch ohne wichtigen Grund innerhalb der Schutzfrist können sportliche Sanktionen gegen den Spieler verhängt werden. Die neuen Schutzfristen:Spieler unter 23 Jahren: vier JahreSpieler zwischen 23 und 28 Jahren: drei JahreSpieler zwischen 28 und 32 Jahren: zwei JahreSpieler über 32 Jahren: ein JahrFür Spieler, die vertragsbrüchig werden, ist im Regelfall eine Spielsperre von vier Monaten vorgesehen.Transfersperren für VereineGegen Vereine können nun ab dem zweiten Verstoß gegen einen gültigen Spielervertrag sportliche Sanktionen verhängt werden. Vorgesehen ist ein Registrierungsverbot für neue Spieler – praktisch eine Transfersperre.Längere Verträge mit MinderjährigenUnter bestimmten Bedingungen dürfen Verträge mit minderjährigen Spielern bis zu fünf Jahre laufen. Bisher lag die Höchstgrenze bei drei Jahren. Voraussetzung ist, dass nationales Recht dem nicht entgegensteht.Fünf Prozent der Ablöse für den SpielerBei internationalen Transfers muss der abgebende Verein – trotz Kritik von WLA und ECA – fünf Prozent der Ablöse an den Spieler auszahlen, sofern dessen Jahresgehalt beim bisherigen Klub unter 150.000 Euro lag.Schnelleres Transfer-ZertifikatDer Nationalverband des abgebenden Vereins muss das für einen Wechsel notwendige Internationale Transfer-Zertifikat (ITC) künftig innerhalb von fünf Kalendertagen ausstellen.Der Text wurde für das Sport-Kompetenzcenter (WELT, „Bild“, „Sport Bild“) erstellt und zuerst in der „Sport Bild“ veröffentlicht.
Fußball-Bundesliga: Arbeitnehmerfreizügigkeit – die neuen Transferregeln der Fifa - WELT
Die Deutsche Fußball Liga informiert ihre 36 Klubs über die ab 1. Januar 2027 gültigen Regeln bei einem Wechsel von Spielern. Die Änderungen wurden durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Diarra nötig.








