Die E-ID ist ein Prestigeprojekt des Bundes. Jetzt drohen neue Verzögerungen wegen eines DatenschutzproblemsUrsprünglich wollte der Bund die digitale Identitätskarte diesen Herbst einführen. Jetzt wird es wohl 2027. Grund ist unter anderem ein gravierendes Datenschutzproblem mit der AHV-Nummer.17.06.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDer Bund hat für die E-ID eigens die Wallet-App «Swiyu» entworfen. Darin sollen die Nutzer ihre digitale Identitätskarte künftig aufbewahren.Gaëtan Bally / KeystoneEs hat etwas Gesetzmässiges, dass grosse IT-Projekte entweder scheitern oder sich zumindest massiv verzögern. Beim digitalen Identitätsnachweis (E-ID) des Bundes ist das nicht anders. Entgegen den ursprünglichen Plänen dürften die Arbeiten für die E-ID dieses Jahr noch nicht fertig werden. Und auch dann werden nicht alle Anwendungen bereit sein.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Leidensgeschichte der E-ID dauert bereits mehrere Jahre. Im März 2021 lehnte das Stimmvolk eine erste Variante deutlich ab. Einer der wichtigsten Gründe für das Nein war, dass der Bund die Herausgabe der E-ID an private Firmen delegieren wollte. Das hat das Vertrauen in das Projekt massiv beschädigt.Nach der Niederlage machte sich der Bund daran, das Projekt neu aufzugleisen. Diesmal als rein staatliche Lösung, ohne private Anbieter. Die überarbeitete Version kam im September 2025 an die Urne. Diesmal stimmte das Volk zu, aber mit 50,39 Prozent nur äusserst knapp. Schon am Abstimmungssonntag versprach Justizminister Beat Jans, dass man die Bedenken der Kritiker ernst nehmen werde. Jans kündigte zudem an, dass die E-ID «vor Ende 2026» zur Verfügung stehen werde.Wenige Wochen nach der Abstimmung folgte der erste Rückschlag. Das Parlament kürzte dem Bundesamt für Justiz (BJ) das Budget um 1,7 Millionen Franken. Das Geld war unter anderem für die Umsetzung der E-ID reserviert gewesen. Der Etat für das gesamte Projekt beläuft sich zwar auf 128 Millionen Franken, doch die Gegner der Kürzung warnten bereits vor Verzögerungen.«Reputationsrisiko für den Bund»Doch es geht nicht nur um Geld. Bereits im August 2025 hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) das komplette Projekt einer Prüfung unterzogen. Als der Bericht im vergangenen Februar erschien, war die Abstimmung bereits vorbei. Der Inhalt war brisant: Die EFK warnte davor, dass der Bund eine E-ID unter das Volk bringen könnte, die nicht ausgereift sei.Man sei «besorgt» angesichts vieler Punkte, die noch offen seien. Damit besteht laut der EFK das Risiko, dass die notwendige Testphase vor der Einführung verkürzt oder sogar ganz gestrichen wird. Das müsse unbedingt vermieden werden. Die E-ID stelle «national und international ein Reputationsrisiko für den Bund dar». Sicherheit und Stabilität seien deshalb höher zu gewichten als die Einhaltung des Starttermins.Wenige Tage nach der Veröffentlichung des Berichts verschob der Bund den Start der E-ID erneut. Das Bundesamt für Justiz, das für die E-ID zuständig ist, verkehrte die Verzögerung in der Medienmitteilung jedoch ins Positive. Dort hiess es: «Trotz der vom Parlament entschiedenen Budgetkürzungen für das Jahr 2026 von 1,7 Millionen Franken wird die E-ID voraussichtlich am 1. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen können.»Jetzt zeichnet sich ab, dass der Bund auch diesen Termin nicht einhalten kann. «Es ist möglich, dass sich die Einführung der E-ID nach hinten verschiebt», sagte der Kommunikationsverantwortliche Rolf Rauschenbach an einer Informationsveranstaltung des Bundes Anfang Juni, die mittlerweile auf Youtube abrufbar ist. Zuerst darüber berichtet hat der IT-Journalist Reto Vogt auf seinem Blog.Test auf unbestimmte Zeit verschobenUnklar ist, wann die digitale Identitätskarte erstmals unter realen Bedingungen geprüft werden kann. Der Bund wollte ursprünglich Anfang Juli eine Testphase mit sämtlichen 40 000 Mitarbeitern der Bundesverwaltung starten. Dieser Test wurde nun auf unbestimmte Zeit verschoben.Laut Rauschenbach sind die zusätzlichen Arbeiten zum Datenschutz der Grund für die Verzögerungen. Unter anderem geht es um die Einsehbarkeit der AHV-Nummer. In der ursprünglichen Version der E-ID wäre die AHV-Nummer von Online-Händlern abrufbar gewesen, auch wenn diese die Nummer gar nicht brauchen. Diese «Lücke» werde nun geschlossen.Diese Änderung weckt die Befürchtung, dass hier ein zentrales Prinzip geritzt wurde: Die Datensparsamkeit war nach der verlorenen Abstimmung eines der wichtigsten Argumente, um das Vertrauen zu verbessern: Jeder soll nur das sehen, was er wirklich braucht. Kauft zum Beispiel jemand Alkohol mit der E-ID, sollte dem Verkäufer nur gerade angezeigt werden, ob der Käufer über 16 bzw. 18 Jahre alt ist. Alle anderen Daten bleiben unsichtbar.Bei der AHV-Nummer wurde dieses Prinzip offensichtlich nicht eingehalten. Rauschenbach will aber nicht von einem Fehler sprechen: «Wir bewegen uns im Spannungsfeld von Selbstverantwortung und staatlichem Schutz. Es ist ein politischer Entscheid, was höher gewichtet wird.»Auch wenn die E-ID im Verlauf des Jahres 2027 der Bevölkerung zur Verfügung steht, bleibt sie nur im Inland einsetzbar – und auch hier nur für bestimmte Dienstleistungen. Vorgesehen ist etwa, dass man mit der E-ID ein Bankkonto eröffnen, sein Alter nachweisen, einen Mobiltelefon-Vertrag abschliessen, einen Strafregisterauszug bestellen oder ein Unternehmen gründen kann. Noch offen ist dagegen, wann die E-ID für das E-Collecting eingesetzt werden kann, also zum digitalen Unterschreiben von Volksinitiativen und Referenden. Auch die Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs wird vorderhand nicht möglich sein.Noch in weiter Ferne liegt die Möglichkeit, mit der E-ID ins Ausland zu reisen. Dafür müsste sie vom jeweiligen Land anerkannt sein. Bis jetzt hat die Schweiz jedoch noch kein einziges derartiges Abkommen geschlossen. Laut Rauschenbach führt der Bund mit der EU erste informelle Gespräche auf Arbeitsebene. Bis zu einem Abschluss dürfte es allerdings noch Jahre dauern, zumal die offiziellen Verhandlungen erst dann beginnen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Offen ist auch, ob die EU sich mit den Schweizer Standards zufriedengibt. Laut dem Bericht der EFK fordert Brüssel für die internationale Anerkennung von digitalen Identitäten das Sicherheitsniveau «hoch». Die Schweizer E-ID erreiche aber «nur» das Niveau «substanziell».Passend zum Artikel
Datenschutz-Probleme: Warum die E-ID nicht wie geplant kommt
Ursprünglich wollte der Bund die digitale Identitätskarte diesen Herbst einführen. Jetzt wird es wohl 2027. Grund ist unter anderem ein gravierendes Datenschutzproblem mit der AHV-Nummer.







