GastkommentarYvan Lengwiler und Rolf WatterAT1-Anleihen könnten für Banken nützlicher werdenHeute sind die meisten AT1 erst im letzten Moment nutzbar, wenn eine Bank bereits stark unter Druck ist. Ursprünglich war das Instrument eine belastbare Kapitalreserve, die einer Bank zur Verfügung steht, wenn sie noch relativ einfach stabilisiert werden kann.17.06.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDie meisten AT1-Anleihen können erst genutzt werden, wenn es für eine Bank schon zu spät ist.KeystoneAT1 sind wandelbare Obligationen, die von systemrelevanten Banken ausgegeben werden. Sie wurden nach der globalen Finanzkrise von 2008 eingeführt und sollen der Bank praktisch automatisch frisches Kapital zuführen, wenn sie es am nötigsten hat und ihr Marktzugang für die Kapitalaufnahme erschwert ist.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Man kann sich AT1 wie eine Powerbank für ein Mobiltelefon vorstellen: Wenn der Akku fast leer ist (die Bank hat zu wenig Kapital), kann die Powerbank angeschlossen (AT1 gewandelt) und die nächste Steckdose aufgesucht werden. Im Fall einer Bankenkrise ist es mit einer Steckdose allein allerdings kaum getan: Das kurzfristig zugeführte Kapital ermöglicht es der Bank aber, die Verluste, die ein «Turnaround» stets produziert, zu absorbieren, um wieder eine solide Basis für die Zukunft zu legen.Verlustabsorption stärkenDie meisten AT1 werden automatisch ausgelöst, wenn die Kapitalquote der Bank unter 7 Prozent (oder in manchen Fällen gar unter 5,125 Prozent) fällt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bank allerdings schon weit unter dem regulatorischen Kapitalerfordernis – sie kommen heute also zu spät zum Einsatz. Die offensichtliche Lösung wäre, den Auslöser – den sogenannten Trigger – über 7 Prozent anzuheben. Aber die Schweiz kann das nicht im Alleingang tun. Die AT1 der Schweizer Banken würden dadurch so stark vom international Üblichen abweichen, dass es für sie keinen liquiden Markt geben und die Kosten das Instrument unattraktiv machen würden.Es gibt aber eine Möglichkeit, die AT1 effektiv bereits früher zum Einsatz zu bringen, ohne den formellen Trigger anheben zu müssen. Der Vorschlag, den wir unlängst in einer Studie veröffentlicht haben, umfasst zwei Stufen:Die erste Stufe ist erreicht, wenn die Bank die regulatorischen Bedingungen nicht mehr erfüllt. Sie ist dann noch weit von einer Sanierung oder vom Konkurs entfernt, aber doch in einer bedeutenden Stresssituation. Zu diesem Zeitpunkt soll die Bank keine Coupons an die AT1-Obligationäre und keine Dividenden an Aktionäre mehr ausschütten dürfen. Ebenso soll der Rückkauf dieser Instrumente nicht mehr erlaubt sein, um Kapitalabflüsse aus der Bank zu verhindern. Weil die AT1-Obligationen eine ewige Laufzeit aufweisen und keinen Anspruch auf Zinszahlungen enthalten, tragen die AT1-Obligationäre Verluste faktisch im gleichen Ausmass wie die Aktionäre.Die zweite Stufe wird aktiviert, wenn es dem Management der Bank nicht gelingt, die Bank einer Gesundung zuzuführen. Nach einer vorab festgelegten Zeit soll den AT1-Obligationären ein Angebot zur freiwilligen Wandlung in Aktien unterbreitet werden. Der Schlüssel hier ist die Freiwilligkeit. Damit umgeht man die rechtlichen Herausforderungen, die mit einer von der Finma angeordneten Wandlung einhergehen. Parallel zu dieser Umwandlungsoption soll die Bank eine Kapitalerhöhung durchführen müssen, um weiteres Kapital aufzunehmen. Somit kann die Bank aus mehreren Quellen neues hartes Kernkapital zur Krisenbewältigung erhalten, bevor der formelle Trigger ausgelöst wird.Verankerung im StabilisierungsplanUm dieser Mechanik Glaubwürdigkeit zu verleihen, sollten diese Schritte verbindlich im von der Finma jährlich genehmigten Stabilisierungsplan der Bank festgehalten sein. Dies schützt, mindestens teilweise, gegen das Problem einer Stigmatisierung der Bank. Ein Stigma entsteht, wenn die Aufsicht eine Massnahme anordnet und der Markt daraus schliesst, dass die Lage der Bank schlimmer ist als öffentlich bekannt, denn die Aufsicht verfügt über Informationen, die der Markt nicht hat. Ihre Intervention wird deshalb als negatives Signal gelesen.Ist eine Massnahme hingegen verbindlich vorgesehen, sobald klar definierte und öffentlich zugängliche Bedingungen erfüllt sind, wird der Markt dies nicht als implizite Warnung interpretieren. Die Massnahme wird berechenbarer – und damit weniger stigmatisierend. Die Schweiz kann diese Reform unabhängig von und im Einklang mit von den internationalen regulatorischen Vorgaben vornehmen.AT1-Instrumente sind seit der letzten Finanzkrise fester Bestandteil des Kriseninstrumentariums. Sie sind aber heute nur sehr spät nutzbar. Die vorgeschlagenen Anpassungen würden ihre Eigenschaft einer belastbaren Kapitalreserve, die der Bank zur Verfügung steht, wenn sie noch relativ einfach stabilisiert werden kann, deutlich stärken. Der Vorschlag verbessert die Rechtssicherheit, macht AT1-Kapital früher nutzbar und vermeidet zugleich einen Teil der Kosten, die mit zusätzlichem hartem Kernkapital verbunden wären.Das ist auch für die aktuelle Kapitaldebatte relevant. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, ausländische Beteiligungen systemrelevanter Banken zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital zu unterlegen. Verschiedene Vorschläge sehen vor, auch AT1 zur Abdeckung von Tochtergesellschaften zuzulassen. Mit dem hier vorgestellten Ansatz zur Stärkung von AT1 könnten die Instrumente diesen Zweck weit besser erfüllen. Die Finanzierungskosten der UBS würden damit weniger hoch ausfallen als im bundesrätlichen Vorschlag, dies aber bei fast identischer Sicherheit.Yvan Lengwiler ist Professor für Nationalökonomie an der Universität Basel, von 2012 bis 2019 war er Mitglied des Verwaltungsrates der Finma; Rolf Watter ist Rechtsanwalt und Titularprofessor an der Universität Zürich.Passend zum Artikel