Ausstiegsprogramme sollen Menschen helfen, die aus der rechtsextremistischen Szene aussteigen wollen. Aber woher weiß man, ob jemand es ernst meint?

taz: David A., betreuen Sie Kli­en­t:in­nen auch in laufenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren?

David A.: Nein. Wir nehmen zwar jemanden ins Programm auf, arbeiten aber erst nach Verfahrensabschluss mit ihm. Auf diese Weise vermeiden wir, als Zeugen geladen zu werden.

taz: Warum ist das wichtig?

A.: Als Sozialarbeiter haben wir kein Zeugnisverweigerungsrecht und würden mit einer Aussage vor Gericht unseren Klienten in den Rücken fallen – das zerstört das Vertrauen und damit den Betreuungsprozess. Und wir müssten unseren Klarnamen angeben.