Ausstiegsprogramme sollen Menschen helfen, die aus der rechtsextremistischen Szene aussteigen wollen. Aber woher weiß man, ob jemand es ernst meint?
taz: David A., betreuen Sie Klient:innen auch in laufenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren?
David A.: Nein. Wir nehmen zwar jemanden ins Programm auf, arbeiten aber erst nach Verfahrensabschluss mit ihm. Auf diese Weise vermeiden wir, als Zeugen geladen zu werden.
taz: Warum ist das wichtig?
A.: Als Sozialarbeiter haben wir kein Zeugnisverweigerungsrecht und würden mit einer Aussage vor Gericht unseren Klienten in den Rücken fallen – das zerstört das Vertrauen und damit den Betreuungsprozess. Und wir müssten unseren Klarnamen angeben.






