PfadnavigationHomeRegionalesHamburgVorstandsvergütungen„Nicht bevorteilt werden“ – Hamburger Politiker zahlen freiwillig Sozialabgaben nachStand: 18:26 UhrLesedauer: 2 MinutenHamburgs Justizministerin war im betroffenen Zeitraum Landesvorsitzende der Grünen. Auch sie zahlt freiwillig Sozialabgaben nachQuelle: Marcus Brandt/dpa130.000 Euro fordert die Rentenversicherung von den Grünen, weil Vorstandsmitglieder über Jahre als Beschäftigte hätten bezahlt werden müssen, die Partei aber nur Aufwandsentschädigungen abrechnete. Mehrere aktuelle und frühere Parteispitzen zahlen nun freiwillig nach.Nach dem Streit um falsch abgerechnete Vorstandsvergütungen im Landesverband der Hamburger Grünen wollen mehrere Spitzenpolitiker die für sie fällig gewordenen Sozialabgaben freiwillig nachzahlen.Das geht aus einer internen Mail der Landesschatzmeisterin hervor, die WELT vorliegt. Genannt werden darin die heutige Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal, die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina, Staatsrat Martin Bill sowie die aktuellen Landesvorsitzenden Leon Alam und Selina Storm und die frühere Vorständin Lisa Kern.Lesen Sie auchAuslöser war eine Nachforderung der Deutschen Rentenversicherung in Höhe von rund 130.000 Euro. Sie betrifft die Vergütungen der jeweils geschäftsführenden Landesvorstandsmitglieder aus den Jahren 2020 bis Mitte 2025 – darüber hatte WELT bereits berichtet. Die Rentenversicherung hatte die Bezüge der Vorstandsmitglieder rückwirkend als sozialversicherungspflichtig bewertet und nicht mehr als Aufwandsentschädigungen durchgehen lassen.Die Landesvorsitzenden erhielten zuletzt jeweils 3567,50 Euro brutto im Monat, in früheren Konstellationen lagen die Bezüge teils darüber. Blumenthal kam 2023 als alleinige Vorsitzende zeitweise auf 4281 Euro monatlich. Über Jahre summierten sich die Zahlungen so zu einer sechsstelligen Größenordnung. Die Summe musste zum Teil die Partei als Arbeitgeber übernehmen. Der andere Teil entfiel auf die ehemaligen und amtierenden Vorstände als Beschäftigte der Partei.Nach Darstellung der Grünen konnten diese Arbeitnehmeranteile nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend eingefordert werden. Das Geld, das Zahlungen für drei Monate umfasste, haben die Betroffenen bereits gezahlt. Nun zahlen sie freiwillig den Rest. Nach Auskunft einer Parteisprecherin handelt es sich um eine Summe von rund 50.000 Euro, die nun freiwillig von den früheren und aktiven Vorständen gezahlt wird. In der Mail der Landesschatzmeisterin heißt es dazu, für eine solche Zahlung gebe es „keinerlei rechtliche Ansprüche“. Dennoch hätten sich die Betroffenen entschieden, die Beiträge zu leisten. Sie wollten „nicht bevorteilt werden“ und handelten „aus Verantwortung für die Partei“.Lesen Sie auchDer Vorgang hatte bereits zuvor innerhalb der Partei Diskussionen ausgelöst – sowohl über die rechtliche Einordnung als auch über die Höhe der Vorstandsvergütungen und den Umgang mit den damit verbundenen Risiken.Nach Darstellung der Partei hatte die Rentenversicherung die bisherige Praxis in früheren Prüfungen zunächst bestätigt. Noch 2023 habe zudem ein externes juristisches Gutachten die Einordnung als Aufwandsentschädigung gestützt, heißt es. Die jüngste Prüfung sei vor dem Hintergrund einer veränderten Rechtsprechung zu einem anderen Ergebnis gekommen. Seit Mitte 2025 wird die Arbeit der Vorstände als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geführt. Damit wurde die von der Rentenversicherung beanstandete Praxis beendet.juve