Eren S. ist von Beruf Groß- und Einzelhändler. Große Mengen an Waren zu liefern, ist sein Geschäft. Im September vergangenen Jahres transportierte der 46-jährige Münchner in Riem allerdings eine für ihn angeblich nicht alltägliche Fracht: fünf Umzugskartons mit Cannabis.Als S. die Droge in einer Werkstatthalle an der Schusterbauerstraße abliefern wollte, wartete bereits die Polizei auf ihn. S. wurde vorläufig festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen vorsätzlichen Handeltreibens mit Cannabis. Denn die Menge, die die Fahnder in seinem Auto entdeckten, überstieg bei Weitem die 25 Gramm, die Erwachsene laut dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 1. April 2024 in der Öffentlichkeit mit sich führen dürfen.In jedem der Umzugskartons von Eren S. waren etwas mehr als neun Kilogramm. Und das war nicht alles. Denn auch im Auto seines Freundes, Emre M., der ihn zu der Werkstatthalle begleitet hatte, fanden die Ermittler weitere vier Umzugskartons, ebenfalls mit jeweils etwas mehr als neun Kilogramm Cannabis. Alles in allem also 84 Kilogramm.Außerdem bewahrte Eren S. weitere knapp 21 Kilogramm der Droge in seiner Wohnung in Riem auf. Die beiden Männer kamen in Untersuchungshaft und müssen sich nun vor der 29. Strafkammer am Landgericht München I verantworten.Brisanz erlangt der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft beiden Angeklagten macht, zudem dadurch, dass Ermittler der Polizei feststellten, dass das Cannabis mit ADB-Binaca besprüht worden war. Dabei handelt es sich um ein hochwirksames synthetisches Cannabinoid, das die Wirkung von Cannabis beim Konsum um ein Vielfaches verstärkt. Doch davon wollen weder Eren S. noch Emre M. etwas gewusst haben, wie sie in Erklärungen beteuerten, die ihre Verteidiger für sie zum Prozessauftakt abgaben.Es war gegen 12.50 Uhr am 12. September vergangenen Jahres, als Emre M. vier Umzugskartons mit Cannabis an der Wohnanschrift seines Freundes Eren S. in sein Auto lud. Der Groß- und Einzelhandelskaufmann, so Rechtsanwalt Andreas Schwarzer, habe sich mit seinem Mandanten Emre M. verabredet und diesen gebeten, mit ihm zusammen die Umzugskartons in eine nahegelegene Werkstatthalle zu fahren. Emre M., so Schwarzer weiter, habe nicht gewusst, was sich in den Kartons befand, jedoch habe er nicht ausgeschlossen, dass es Cannabis sein könnte.Auch Eren S. räumte den Transport des Cannabis an jenem 12. September 2025 über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt David Mühlberger, ein. Seinem Mandanten, so Mühlberger, sei klar gewesen, dass das, was er gemacht habe, nicht legal war.Der 46-Jährige habe sich zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat in Privatinsolvenz befunden. Deshalb habe er das Angebot einer dritten Person angenommen und sich bereiterklärt, das Cannabis gegen Geld – zehn Cent pro Gramm – „von A nach B zu transportieren“.Hätte er gewusst, dass die Droge zusätzlich mit synthetischen Cannabinoid besprüht worden war, hätte er das Angebot ausgeschlagen. Ein Urteil in dem Prozess wird für Ende Juni erwartet.