Schweizer stirbt bei Helikopter-Absturz – drei Deutsche verletztAuf der italienischen Seite des Lago Maggiore kam es am Freitag zu einem tödlichen Unglück mit einem Privat-Helikopter.Hannes Boos12.06.2026, 19.28 Uhr2 LeseminutenEin Rundflug über den zweitgrössten See Italiens endete heute tödlich.Sepp Spiegl / Sepp SpieglBei der italienischen Gemeinde Lesa am Lago Maggiore ist am Freitagvormittag ein Helikopter abgestürzt. Laut Berichten der Rettungskräfte ist dabei eine Person ums Leben gekommen. Bei dem Toten handelt es sich offenbar um den Piloten und Eigentümer des Helikopters: einen Schweizer Geschäftsmann. Seine drei Mitpassagiere waren deutsche Touristen. Bei dem Unglück hätten sie teils schwere Verletzungen erlitten, wie die deutsche Nachrichtenagentur DPA schreibt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Gruppe wollte anscheinend einen Rundflug über den See machen. Nach ersten Erkenntnissen war der Helikopter auf dem Gelände einer Villa am Westufer auf der italienischen Seite des Sees gestartet, die dem Schweizer Unternehmer gehörte. Kurz nach dem Abheben habe sich das Fluggerät in Bäumen verfangen, ohne an Höhe gewinnen zu können und sei auf den Boden geprallt, schreibt die DPA. Der Grund dafür sei noch unklar. Die Flugsicherheitsbehörde nahm Ermittlungen auf.Der Schweizer Unternehmer lebte bereits seit Jahren in der Villa in Italien, wie die Tageszeitung «La Stampa» berichtet. In der Gegend soll er sehr bekannt gewesen sein. Im Garten seiner Villa fanden anscheinend Konzerte statt. Der Schweizer soll seit einiger Zeit auch Panorama-Flüge mit seinem Helikopter angeboten haben.Zwei der verletzten Deutschen wurden nach dem Absturz mit einem anderen Helikopter ins Spital geflogen. Sie seien nicht in Lebensgefahr, wie die die DPA schreibt. Der dritte Verletzte wurde mit einer Ambulanz in eine andere Klinik transportiert. Zu der Identität der Verunfallten machten die Behörden zunächst keine näheren Angaben.