Im Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat das Berliner Landgericht den Betrag drastisch verringert. Gegen das Unternehmen erging ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro (Az. 526 OWiG LG 1/20). Die Behörde hatte im Jahr 2019 insgesamt 14,5 Millionen verhängt.

„Wir sehen einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung“, sagte der Vorsitzende Richter Simon Trost. Doch eine Höhe von 14 Millionen sei aus Sicht des Gerichts nicht zu rechtfertigen. „Wir sehen den Verstoß in einem milderen Licht.“ So sei das Unternehmen kooperativ gewesen und habe daran gearbeitet, eine technische Lösung zu finden und ein konformes System aufzubauen. Es wäre der Deutsche Wohnen Gruppe aus Sicht des Gerichts allerdings möglich gewesen, „es schneller auf den Weg zu bringen“.

In dem Verfahren wird dem Unternehmen von der Behörde vorgeworfen, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 nicht dafür gesorgt zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig gelöscht werden. Nach Ansicht der Behörde hätte die Deutsche Wohnen gespeicherte Identitätsnachweise von Mietern und Angaben über deren Zahlungsfähigkeit unmittelbar nach der Begründung des Mietverhältnisses löschen müssen, da sie für die Durchführung der Mietverträge nicht mehr erforderlich seien. Bei Stichproben seien 15 Einzelfälle festgestellt worden.