PfadnavigationHomeWirtschaftReformGrünen-Chefin warnt vor Kostenfalle für kleine Betriebe durch neues HeizungsgesetzStand: 12:57 UhrLesedauer: 2 MinutenDer Normenkontrollrat hat das vom Kabinett beschlossene Heizungsgesetz als schwach und praxisfern kritisiert. „Es ist schlechter als Habecks Heizhammer. Man kann nur hoffen, dass im Bundestag ordentlich nachgebessert wird“, so „Bild“-Politikchef Jan W. Schäfer.Kurz vor der Bundestagsdebatte über das neue Heizungsgesetz entbrennt Streit um mögliche Mehrkosten für den Mittelstand. Die Grünen befürchten eine Regelungslücke, die kleine Betriebe teuer zu stehen kommen könnte.Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnt beim geplanten neuen Heizungsgesetz vor einer Kostenfalle für kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien und Pflegedienste. Dröge sagte der Nachrichtenagentur dpa, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) habe Auswirkungen des neuen Heizungsgesetzes auf den Mittelstand offenbar völlig vergessen. „Was für ein Armutszeugnis für eine Wirtschaftsministerin, die sich nicht um die Wirtschaft kümmert.“ Zuvor hatte „Bild“ über eine Regelungslücke im Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz berichtet. Im Bundestag wird am Donnerstag zum ersten Mal über die Reform des von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Heizungsgesetzes beraten. Die schwarz-rote Koalition hatte sich auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt, wenn Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund: Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“ bei neuen Gasheizungen. Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO₂-Preise und Gasnetzentgelte. Lesen Sie auchLaut Gesetzentwurf gilt die Bremse für „Wohnraummietverhältnisse“. Dazu sagte Dröge: „Während es eine Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter gibt, gilt dies für das Gewerbe offensichtlich nicht. Das bedeutet, dass Hunderttausende kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien, Handwerker und Pflegedienste von hohen Mehrkosten alleine betroffen sind.“Gesetzesreform der GebäudemodernisierungMit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz will die schwarz-rote Koalition den Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes kippen, die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für Bestandsgebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden.Geplant ist künftig, dass neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen.dpa/krö
Heizungsgesetz: Grünen-Chefin Dröge befürchtet Kostenfalle für kleine Betriebe - WELT
Kurz vor der Bundestagsdebatte über das neue Heizungsgesetz entbrennt Streit um mögliche Mehrkosten für den Mittelstand. Die Grünen befürchten eine Regelungslücke, die kleine Betriebe teuer zu stehen kommen könnte.












