PfadnavigationHomeRegionalesHessenHessen lockert Vergaberegeln für öffentliche AufträgeStand: 12:47 UhrBauleistungen bis 750.000 Euro können künftig ohne formales Vergabeverfahren direkt beauftragt werden. (Symbolbild)Quelle: Hannes P Albert/dpaEs soll den Investitionsstau auflösen helfen: Der Landtag hat ein novelliertes Vergabe- und Tarifgesetz verabschiedet. Was sich für Auftraggeber und Auftragnehmer künftig ändert.Mit einem neuen Vergabe- und Tariftreuegesetz sollen Investitionen in die hessische Infrastruktur in Schwung kommen. Die Novelle mit mehreren Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD im Landtag in Wiesbaden verabschiedet. Konkret sollen die Vergabefreigrenzen für öffentliche Auftraggeber deutlich angehoben werden.Liefer- und Dienstleistungen können demnach bis 100.000 Euro, Bauleistungen bis 750.000 Euro zwar mit Vergleichsangeboten, aber ohne formale Vergabeverfahren direkt beauftragt werden. Bislang liegt hier die Wertgrenze laut Wirtschaftsministerium einheitlich bei nur 10.000 Euro. Zugleich geht es um mehr Tariftreue: Faire Bezahlung soll eine zentrale Rolle bei der Vergabe spielen.Mit der Neuregelung sollen Kreise, Städte und Gemeinden auch das Geld aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen des Bundes vereinfacht und beschleunigt in dringende Infrastrukturprojekte investieren können.dpa-infocom GmbH