PfadnavigationHomeRegionalesHamburgBeamtenbezahlungHamburg plant 518-Millionen-Paket für Beamte – und riskiert trotzdem StreitStand: 18:35 UhrLesedauer: 7 MinutenAndreas Dressel, Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg in der Finanzbehörde Hamburg.Quelle: Bertold FabriciusHamburg erhöht die Besoldung seiner Beamten – und legt sich zugleich mit den Gewerkschaften an. Denn neben der Übernahme der Tarifsteigerungen, die es auch für Landesbedienstete gibt, regelt der Senat auch die Alimentation neu. Die Art stößt auf scharfe Kritik.Es war versprochen und muss nun gehalten werden. Seit vielen Jahren überträgt Hamburg die Einigung über mehr Gehalt für die Tarifbeschäftigten des Landes im Anschluss 1:1 auf die Länder. Und so plant der Senat auch aktuell, die Bezüge seiner Beamten zu erhöhen. Bis 2028 soll die Besoldung um 5,8 Prozent ansteigen. Gleichzeitig muss die Stadt auf das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenalimentation reagieren und setzt hier vor allem auf Zusatzzahlungen im Dezember eines jeden Jahres. Der Senat hat in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.Allein für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, die Versorgungsempfänger sowie für die nötigen Rückstellungen veranschlagt der Senat im laufenden Jahr 397,4 Millionen Euro. Hinzu kommen 56,7 Millionen Euro pro Jahr für eine neue Sonderzahlung zur Sicherung der amtsangemessenen Alimentation sowie weitere 64,3 Millionen Euro für einmalige Nachzahlungen der Jahre 2011 und 2012. Damit summiert sich das Paket für Besoldung und Alimentation 2026 auf rund 518 Millionen Euro. In den Jahren danach sinken die Kosten zwar aufgrund der dann bereits geleisteten Rückstellungen auf 370 und 420 Millionen Euro. 2028 erfolgt dann jedoch die nächste Tarifrunde.Lesen Sie auchSchon die Art, wie Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dieses Gesetz am Mittwoch nach den Beamtengewerkschaften auch der Öffentlichkeit vorstellte, zeigt, worum es ihm geht: um Pflichten, Grenzen und die Warnung vor einer Debatte, die aus seiner Sicht schnell aus dem Ruder geraten kann. Denn Dressel macht keinen Hehl daraus, dass die Regelungen in dem neuen Gesetz den Haushalt stark belasten und der Senat nur das Nötigste tut. „Ich kann in der Haushaltslage nur das machen, wozu ich rechtlich zwingend verurteilt bin“, sagt er.46.800 aktive Beamte profitierenVon der Besoldungsanpassung profitieren nach Angaben des Senats rund 46.800 aktive Beamte sowie rund 38.300 Pensionärinnen und Pensionäre. Darunter sind allein rund 18.300 Lehrkräfte, etwa 8000 Polizeivollzugsbeamte, rund 6400 Beschäftigte in allgemeinen, sozialen und technischen Diensten, 3300 Beamte in der Steuerverwaltung, rund 2750 bei der Feuerwehr sowie etwa 3800 Auszubildende und Referendare. Die Übernahme des Tarifergebnisses soll in drei Schritten erfolgen: rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 noch einmal um 1 Prozent. Hinzu kommt die Übertragung der Hamburg-Zulage auf bestimmte Beamtenbereiche. Für „bürgernahe Dienste“ sind zunächst 100 Euro im Monat vorgesehen, ab Mai 2027 dann 115 Euro. Im Sozial- und Erziehungsdienst sollen zunächst 50 Euro, später 75 Euro gezahlt werden. Außerdem bleibt es beim Zuschuss zum hvv-Deutschlandticket in Höhe von 15,75 Euro monatlich zuzüglich Rabatt.Lesen Sie auchDer zweite, politisch deutlich brisantere Teil des Entwurfs betrifft die Alimentation. Hier reagiert der Senat auf verschärfte Vorgaben aus Karlsruhe. Nach Darstellung von Personalamtschef Volker Wiedemann orientiert sich die Prüfung durch ein Urteil aus dem September 2025 unter anderem an der sogenannten Prekaritätsschwelle, also 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens der Einwohner einer Stadt. Für Hamburg legte Wiedemann in der Pressekonferenz dar, dass bei einer vierköpfigen Familie ein Einkommen von rund 51.800 Euro erreicht werden müsse. Der Senat rechnet dabei mit einem fiktiven Partnereinkommen. Die niedrigste Beamtenbesoldung für einen Familienvater oder eine verbeamtete Mutter muss damit in Vollzeit nicht bei den 51.800 Euro liegen, sondern kann deutlich niedriger sein, weil auch der Ehepartner als potenzieller Mitverdiener gerechnet wird.Das stört etwa die Gewerkschaften. Denn durch diesen Hebel muss Hamburg nicht in der niedrigsten Besoldungsstufe A6 mehr Geld ausgeben, wodurch mittelbar – durch ein Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen – am Ende wohl der Großteil der Beamten profitieren würde. Durch das fiktive Partnereinkommen, steigt das Familieneinkommen eines Hamburger Beamten auf mehr als 52.600 Euro – genug, um dort keinen Hebel ansetzen zu müssen. Lesen Sie auchZwar hat sich die Beamtenbesoldung stark von der Entwicklung der allgemeinen Einkommen in Hamburg abgekoppelt. Beamte haben seit 1996 im Schnitt 17 Prozent weniger stark von Lohnanstiegen profitiert als Mitarbeiter in freien Wirtschaftszweigen. Weil aber weder die Tariflöhne noch die Inflation stärker gestiegen sind als die Beamtenbezüge, geht das – davon ist der Senat überzeugt – nach Karlsruher Maßstäben in Ordnung.Der dbb hamburg greift den Entwurf scharf an. Zwar begrüßt der Beamtenbund die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses sowie die Übernahme der Hamburg-Zulage in den entsprechenden Bereichen. Für die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation sei der Gesetzentwurf jedoch „völlig unzureichend“, erklärte Landeschef Thomas Treff. Streitpunkt: fiktives PartnereinkommenDer Verband kritisiert vor allem, dass der Senat weiterhin das Partnereinkommen in die Berechnung einbezieht. Genau das hält der dbb für verfassungswidrig. Hinzu kommt ein weiterer Vorwurf: Das Modell soll aus Sicht des Verbandes sogar rückwirkend bis 2007 angewendet werden, während es bei den Nachzahlungen nur Teillösungen für wenige Jahre gebe.Auch dass die Pensionäre nicht von den Veränderungen bei der Alimentation profitieren sollen, empört den dbb hamburg. Anders als bei der Anpassung der Besoldung an die Tariflöhne, profitieren die Pensionäre nicht von der jährlichen Zahlung, die der Senat zur Anpassung der Alimentation zahlt. Sie ist eine Art wiedereingeführtes Weihnachtsgeld und gibt den aktiven Beschäftigten 27,5 Prozent ihres Durchschnittsmonatslohns. Pensionäre bekommen diese Sonderzahlung nicht. Der Verband wirft dem Senat vor, Versorgungsempfänger strukturell von der Besoldung abzuhängen. Damit werde das Prinzip „Versorgung folgt Besoldung“ auf Dauer verlassen.Lesen Sie auchDie Gewerkschaft der Polizei zeigte sich ebenfalls enttäuscht. „Das ist ein Notpflaster – keine Lösung“, sagte der Hamburger Landesvorsitzende Lars Osburg. Er bemängelte unter anderem, dass die jährliche Sonderzahlung weder ins Grundgehalt integriert werden noch Pensionären zugutekommen soll. „Ein Placebo – ohne Effekt auf Pensionen und ohne nachhaltige Wirkung“, sagte er.Gewerkschaften üben Kritik an PensionärsregelungHamburgs DGB-Vorsitzende Tanja Chawla kritisierte ebenfalls, dass die Versorgungsempfänger von der jährlichen Sonderzahlung ausgeschlossen bleiben sollen. „Dies ist zwar nach der aktuellen Rechtsprechung möglich, trägt jedoch weder zum Rechtsfrieden bei noch wird es der Lebensleistung der Betroffenen gerecht.“ Aus Sicht des Senats ist genau das aber Teil der politischen Abwägung. Er hält ausdrücklich fest, dass es wegen der aktuellen Beratungen der Rentenkommission im Bund vorerst keine Regelungen für Pensionäre geben soll. Zudem gebe es zur angemessenen Höhe der Versorgung keine ausdifferenzierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.Lesen Sie auchHinzu kommt ein weiterer Punkt, der in der Debatte schnell für Ärger sorgen könnte: Der Zuschlag für dritte und weitere Kinder wird abgesenkt. Künftig sollen statt 835 Euro nur noch 635 Euro gezahlt werden. Für bereits Berechtigte ist eine Übergangsregel vorgesehen: Ab dem 1. April 2026 sollen zunächst 770 Euro fließen, ab dem 1. April 2027 dann 700 Euro und ab dem 1. Januar 2028 noch 665,84 Euro. Auch hier zeigt sich, dass der Entwurf eben nicht nur zusätzliche Leistungen enthält, sondern an anderer Stelle auch kürzt.Der finanzpolitische Hintergrund ist offenkundig. Dressel warb in der Pressekonferenz mehrfach dafür, „Verhältnismäßigkeit“ im Blick zu behalten – auch im Verhältnis zu Tarifbeschäftigten und Rentnern. Eine ausufernde Debatte über immer neue Ansprüche wolle er vermeiden. Genau dieser Ton dürfte den Konflikt mit Gewerkschaften und Berufsverbänden eher verschärfen als dämpfen.8000 Klagen anhängigDer Gesetzentwurf geht nun zunächst in die Beteiligung von DGB, dbb hamburg und weiteren Berufsverbänden. Diese soll laut Senatsunterlagen im Juni und Juli stattfinden. Im August ist eine abschließende zweite Senatsbefassung geplant, anschließend soll der Entwurf an die Bürgerschaft gehen. Die Auszahlung der Besoldungsanpassung soll rückwirkend nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.Ob das Thema damit beendet wäre, bleibt jedoch offen. Aktuell sind 8000 Klagen von Beamten wegen Besoldungs- und Alimentationsfragen gegen die Stadt anhängig. 25 Klagen liegen in Karlsruhe zur Entscheidung. Redakteurin Julia Witte genannt Vedder arbeitet in der Hamburg-Redaktion von WELT und WELT AM SONNTAG. Seit 2011 berichtet sie über Hamburger Politik.