Seit 1969 lebt eine schwer an Demenz erkrankte Seniorin in ihrer Wohnung im Kölner Stadtteil Bickendorf, dann sollte sie per Räumungsklage raus. Nun hat ein Gericht entschieden: Die 101-jährige Frau darf bleiben, mitsamt ihrer sie pflegenden Tochter. Das Kölner Amtsgericht wies die Räumungsklage einer Immobiliengesellschaft ab.

»Das ist für uns eine ganz große Erleichterung«, sagte der Sohn der 101-Jährigen nach der Urteilsverkündung. Einen Umzug in eine andere Wohnung, »den hätte meine demenzkranke Mutter nicht überlebt. Das wäre das Todesurteil für sie gewesen«. Mit dem Urteil habe man nun die Sicherheit, dass sie weiter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben könne.Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung weder auf das Alter noch den gesundheitlichen Zustand der 101-Jährigen ein, sondern wies die Räumungsklage wegen »formeller und materieller Bedenken« ab. Hintergrund der Klage ist die geplante Errichtung von Neubauten durch die Immobiliengesellschaft, unter anderem auch auf dem Grundstück, wo heute das Haus mit der Wohnung der 101-Jährigen steht.

Die Anwälte des Unternehmens hatten die Kündigung damit begründet, dass durch die Fortführung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Immobilie verhindert werde, was erhebliche Nachteile für das Unternehmen mit sich bringe. Die Anwälte hatten auch darauf verwiesen, dass den beiden Mieterinnen eine adäquate Ersatzwohnung in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Wohnort angeboten worden sei. Auf dieses Angebot habe die Familie aber nie reagiert, weshalb Klage eingereicht worden sei.