PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsSo wird die Spritztour teuerTipp: Leihscooter für Kids tabuStand: 10.06.2026Wer einen E-Kickscooter leihen will, sollte mindestens 18 Jahre alt seinQuelle: SP-XJugendliche dürfen zwar generell E-Scooter fahren, viele Leihanbieter erlauben dies jedoch erst ab 18 Jahren. Wird der Account eines Erwachsenen genutzt, kann ein Unfall schnell hohe Kosten nach sich ziehen.SP-X/Wiesbaden. Jugendliche dürfen in Deutschland bereits ab 14 Jahren E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Für Leihfahrzeuge gilt diese gesetzliche Regel jedoch meistens nicht. Darauf weist das Info-Center der R+V Versicherung hin und warnt vor möglichen finanziellen Folgen bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen der Anbieter.
In der Praxis komme es immer wieder vor, dass Jugendliche die Accounts erwachsener Nutzer mitverwenden oder Eltern und andere Erwachsene Leihroller für Minderjährige freischalten. Da die meisten Verleiher ein Mindestalter von 18 Jahren sowie einen eigenen Nutzeraccount vorschreiben, verstoßen Minderjährige in solchen Fällen gleich mehrfach gegen die Vertragsbedingungen.
Kommt es mit dem Leihroller zu einem Unfall, bei dem Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden, übernimmt zwar zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs den Schaden. Der Versicherer kann jedoch anschließend unter Umständen bis zu 5.000 Euro vom Vertragsinhaber zurückfordern. Zusätzlich drohen weitere Kosten, etwa für Schäden am Leihroller, Bearbeitungsgebühren oder durch zusätzliche Forderungen des Vermieters.








