Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt ein verpflichtendes Rentensplitting zwischen Ehepartnern. Nach Informationen des Handelsblatts wird in dem Gremium über eine Reform diskutiert, bei der Rentenansprüche künftig automatisch zwischen beiden Partnern aufgeteilt würden. Befürworter sehen darin eine Modernisierung des Rentensystems und eine stärkere eigenständige Absicherung insbesondere von Frauen.
Doch die Folgen könnten komplizierter sein als gedacht. „Gegenüber der Witwenrente verliert die überlebende Ehefrau besonders stark, wenn sie nur kurz verheiratet waren“, warnt Marcel Thum, Leiter der ifo-Niederlassung Dresden, auf Anfrage der Berliner Zeitung. Sein Kollege Joachim Ragnitz bewertet die Reform ebenfalls zurückhaltend: „Das klingt moderner, ist aber vom Ergebnis ja weitgehend gleich.“
Warum manche Witwen schlechter gestellt sein könnten
Bei einem verpflichtenden Rentensplitting würden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche grundsätzlich zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Dadurch würde insbesondere der Ehepartner mit den geringeren eigenen Rentenansprüchen – häufig die Frau – zusätzliche Rentenpunkte erhalten und einen höheren eigenen Rentenanspruch aufbauen.










