PfadnavigationHomeRegionalesHamburgTrittauTod in Diskothek – Landgericht Lübeck verurteilt 22-Jährigen zu fast elf Jahren HaftStand: 14:31 UhrLesedauer: 3 MinutenDer Angeklagte verbirgt sein Gesicht im GerichtssaalQuelle: Markus Scholz/dpaBei einer nur 28 Sekunden dauernden Schlägerei in einem Klub sticht ein junger Mann auf einen 21-Jährigen ein – das Opfer stirbt noch vor Ort. Die Tatwaffe wurde in der Jacke einer ahnungslosen Freundin aus der Diskothek geschmuggelt. Nun erging das Urteil.Zwei Gruppen geraten in einer Diskothek in Trittau im Kreis Stormarn in Streit. Es gibt Schläge, Gläser und Flaschen fliegen und dann erleidet ein 21-Jähriger einen tödlichen Messerstich. Mehr als ein Jahr später hat das Landgericht Lübeck einen 22-Jährigen zu zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Lesen Sie auchDie Kammer sah den Tatbestand des Totschlags als erwiesen an. „Wer mit einem Messer in dieser Weise und mit dieser Wucht in den Oberkörper sticht, der nimmt den Tod willentlich in Kauf“, sagte die Richterin Gesine Brunkow bei der Urteilsverkündung. In der Diskothek in Trittau war die Auseinandersetzung in den frühen Morgenstunden des 13. April 2025 ausgebrochen. Dabei zog der Angeklagte nach den Worten der Richterin ein Messer und stach auf einen 21-Jährigen ein. Es war ein Stich zwischen die Rippen – dieser verletzte die Lunge des Opfers und führte zu dessen Tod. Das Messer hatte sich der Angeklagte laut Brunkow vor der Tat von einem Freund geliehen.Opfer starb noch vor OrtDer Angeklagte sei zuvor aus Hamburg zu der Diskothek gefahren. Dort habe er ursprünglich mit Freunden feiern gehen wollen. Seine Freundin habe ihn jedoch angerufen und von Belästigungen berichtet.Lesen Sie auchIn der Lounge des Klubs sei es dann zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen gekommen. Man gehe davon aus, dass eine Person aus der Gruppe des Angeklagten Streit mit seiner Ex-Freundin angefangen habe. Laut der Richterin dauerte die Auseinandersetzung insgesamt nur 28 Sekunden.In deren Verlauf zog der Angeklagte sein Messer, klappte es auf und verpasste dem jungen Mann mit Wucht den Stich. Der 21-Jährige hatte keine Chance, diesen zu überleben, erklärte die Richterin. Er starb noch vor Ort. Dass es sich bei der Tatwaffe um ein einschneidiges Messer und nicht etwa um eine Scherbe durch geworfene Gläser oder Flaschen gehandelt habe, habe die Gerichtsmedizin ergeben. Messer wurde aus Diskothek geschmuggeltAls Motiv sieht die Richterin Rache, da die Freundin des Angeklagten bei der Auseinandersetzung zu Fall gekommen sei. Für den Angeklagten selbst habe es keine konkrete Bedrohung gegeben. „Vielmehr ist genau das passiert, was passiert, wenn ein Messer mitgeführt wird“, betonte die Richterin.Lesen Sie auchNach der Tat trat die Gruppe des Tatverdächtigen den Angaben nach ruhig und überlegt die Flucht an. Sie warteten, bis alle bezahlt hatten, ließen sich von Bekannten mit dem Auto abholen und schmuggelten das Messer aus der Diskothek. Dazu steckten sie es in die Tasche einer Jacke, die sie einer ahnungslosen Freundin der Gruppe überwarfen. Vor Gericht zeigten die anderen Gruppenmitglieder Erinnerungslücken und logen, um den Angeklagten zu entlasten, kritisierte Richterin Brunkow. Der Angeklagte habe zudem keine Reue gezeigt, und seine Darstellung wirke unplausibel im Licht der Zeugenaussagen, Videoaufnahmen und gerichtsmedizinischen Befunde.Urteil bislang nicht rechtskräftigMit dem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus: Diese forderte wegen Totschlags eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten, wie eine Sprecherin des Landgerichts sagte. Die Nebenklage verlangte sogar 12 Jahre.Lesen Sie auchAuf Freispruch plädierte hingegen die Verteidigung. Aus ihrer Sicht sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte der Täter sei. Für die Kammer sei es jedoch ausgeschlossen, dass außer dem Angeklagten eine andere Person in Betracht komme, erklärte die Richterin. Dies zeigten etwa auch Videoaufnahmen aus der Diskothek. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Es ist bisher nicht rechtskräftig.dfe, dpa