Wer im Beruf jahrelang Pestizide eingesetzt hat und dadurch an Parkinson erkrankte, hat jetzt bessere Chancen auf staatliche Unterstützung. Das Bundeskabinett hat Ende Mai 2026 beschlossen, die unheilbare Nervenkrankheit unter bestimmten Voraussetzungen offiziell als Berufskrankheit einzustufen. Der Schritt bringt Erleichterung für viele Menschen, die täglich auf Feldern, an Gleisen oder in Parks arbeiten.

Was Parkinson so gefährlich macht

Parkinson ist eine chronische neurologische Erkrankung, die nicht heilbar ist. Sie löst unter anderem starkes Zittern bei gleichzeitiger Muskelstarre aus. Betroffene verlieren zunehmend die Kontrolle über ihren Körper – bei einer Krankheit, gegen die es keine Heilung gibt. Wer sie als Berufskrankheit anerkannt bekommt, hat Anspruch auf finanzielle Hilfen, Reha-Maßnahmen und Rentenzahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Diese Berufsgruppen profitieren vom Beschluss

Vor allem Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft und in der Landschaftspflege profitieren von der neuen Regelung. Aber auch wer auf Sportanlagen oder Schienenwegen Pestizide einsetzt, fällt unter den Schutz der neuen Verordnung. Gleiches gilt für Angestellte in der Schädlingsbekämpfung, in der Nutztierhaltung und im Fachhandel für Pflanzen. Sie alle erhalten durch die offizielle Einstufung deutlich mehr Rechtssicherheit.