Stand: 09.06.2026 • 16:49 Uhr
Ein Moskauer Gericht hat die langjährige Haftstrafe gegen den Satiriker Tilly bestätigt. Der Düsseldorfer, gegen den in Abwesenheit wegen seiner Karnevalswagen verhandelt wurde, spricht von einem "absurden Schauprozess".
Ein Berufungsgericht in Moskau hat die Strafe gegen den wegen seiner Karnevalswagen in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilten deutschen Satiriker Jacques Tilly bestätigt. Die Beschwerde der Verteidigung gegen das Urteil sei abgewiesen und das Strafmaß bestätigt, urteilte ein dreiköpfiges Richterkollegium.
Tillys Pflichtverteidigerin Natalja Dudkina hatte das Revisionsverfahren vor Gericht damit begründet, dass während der Ermittlungen Tillys Schuldfähigkeit nicht durch ein psychiatrisches Gutachten geprüft worden sei. In ihrem Plädoyer Anfang April hatte sie Freispruch für Tilly aus Mangel an Beweisen beantragt. "Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen", sagte sie der Nachrichtenagentur dpa im Gerichtssaal. Sie beklagte erneut, dass es ihr nicht gelungen sei, mit Tilly selbst Kontakt aufzunehmen. Russland habe ihn international zur Fahndung ausgeschrieben, sagte sie.
Tilly: "Urteil ist eine Farce"










