Seit der „Bau-Turbo“ gilt, öffnen sich in einigen Kommunen wieder Schreibtischschubladen. Antragsteller holen alte Bauideen hervor, die früher liegen geblieben oder schon einmal abgelehnt worden waren. Für die Bundesregierung ist das ein Hinweis, dass ihr Beschleunigungsgesetz ankommt. In den Bauämtern beginnt damit aber erst einmal neue Arbeit.
Das Gesetz soll Verfahren im Wohnungsbau beschleunigen. Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen, ohne zuvor einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern. Eine automatische Baugenehmigung ist das aber nicht.
Minister lobt „unglaubliche Beschleunigung“
Denn ein zweites Haus auf einem Grundstück kann noch überschaubar sein. Wenn aber in einem ganzen Straßenzug zusätzliche Wohnungen entstehen sollen, stellt sich schnell eine sehr praktische Frage: Reicht das Abwasserrohr? „Auch wenn kein Bebauungsplan mehr erforderlich ist, heißt das nicht, dass nicht mehr geplant werden muss“, sagt Ricarda Pätzold vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) dieser Zeitung. Der „Bau-Turbo“ kann Verfahren verkürzen. Er macht die Prüfung vor Ort aber nicht überflüssig. Wirkt das Instrument also bereits?
Die jüngsten Zahlen wirken zunächst wie Rückenwind für die Bundesregierung. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 63.500 Wohnungen in neuen und bestehenden Gebäuden genehmigt, 14,6 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger sagte kürzlich bei „Maischberger“, die Bundesregierung habe bei Bau- und Infrastrukturgenehmigungen eine „unglaubliche Beschleunigung“ auf den Weg gebracht. Doch da scheiden sich auch schon die Geister: Ist das bereits die Wirkung des „Bau-Turbos“ oder nur eine Erholung aus dem Tief?








