In sieben Anklagepunkten ist FTX-Betrüger Sam Bankman-Fried (SBF) 2024 für schuldig befunden worden, woraufhin die Staatsanwaltschaft auf einen zweiten Strafprozess mit weiteren Vorwürfen verzichtet hat. Schon für das erste Urteil drohten SBF 110 Jahre Haft, geworden sind es 25 Jahre. Aus dem Gefängnis kämpft er dagegen an und hofft unter anderem auf Begnadigung. Sein nun eingebrachtes Gesuch (Az. P338490) überrascht allerdings: Er bittet gar nicht um Haftverkürzung, sondern um Begnadigung nach abgesessener Haft.
SBF ist Mitgründer der im November 2022 pleite gegangenen Kryptospekulationsfirma Alameda Research sowie des ebenfalls insolventen Firmengeflechts der Kryptobörse FTX. Er hat Kundeneinlagen veruntreut und für Wetten auf Kryptowährungen, hohe Spenden an Politiker, Immobilienkäufe und andere Ausgaben missbraucht.
Von Trumps Gnaden
Der US-Präsident kann Gnade gegenüber Straftätern walten lassen, die von Bundesgerichten oder im District of Columbia verurteilt wurden oder denen dies droht. Anspruch darauf gibt es nicht. Die Gnade kann sich in Aufschub oder Reduktion von Haft- und Geldstrafen bis auf null ausdrücken, und/oder in einer Begnadigung, auch wenn der Täter die Haft schon abgesessen hat. Begnadigung bedeutet nicht Unschuld, aber der Täter erhält bestimmte aberkannte Rechte zurück, darunter die Möglichkeit, zu wählen, bestimmte öffentliche Ämter zu bekleiden und als Geschworener zu agieren.










