Als Reaktion auf die Zustände in der offenen Drogenszene im Frankfurter Bahnhofsviertel hat Gesundheitsdezernentin Elke Voitl (Die Grünen) angekündigt, auch „unkonventionelle Möglichkeiten“ in Betracht zu ziehen, um die Situation aus ihrer Sicht zu verbessern. Wie ihr Sprecher mitteilte, wurde „inzwischen ein Punkt erreicht, der für alle Beteiligten nicht mehr akzeptabel ist“. Um schnell und übergangsweise gegenzusteuern, habe die Stadträtin daher „Maßnahmen in Auftrag gegeben“. Dazu gehöre auch ein inhaltlicher Austausch mit der Stadt Köln, „um deren aktuelle Ansätze kennenzulernen“.In Köln, wo es ebenfalls eine größere Crack-Szene gibt, wird derzeit offen darüber diskutiert, den sogenannten Mikrohandel (auch „Ameisenhandel“ genannt) zu ermöglichen. Damit ist gemeint, dass Drogenabhängige in oder im Umfeld von Drogenhilfeeinrichtungen untereinander geringe Mengen an Rauschgift verkaufen dürfen. Eine Gesetzesgrundlage gibt es dafür jedoch nicht, da nach dem geltenden Betäubungsmittelgesetz, das bundesweit geregelt ist, der Verkauf harter Drogen wie Crack verboten ist.Den Anstoß zur Diskussion gegeben hatte ein Zelt gegenüber einem neu eröffneten Drogenkonsumraum in Köln-Kalk, in dem mutmaßlich Mikrohandel stattfinden soll. Drogensüchtige sollen sich dort unbeobachtet untereinander Crack und anderes Rauschgift verkaufen können. Politiker hatten sich in der nordrhein-westfälischen Großstadt vereinzelt für den Mikrohandel ausgesprochen und einen Vergleich mit der Stadt Zürich gezogen, wo der Mikrohandel zum städtischen Drogenkonzept gehört – allerdings auf einer anderen rechtlichen Grundlage.„Alternative Aufenthaltsorte für Suchtkranke“Auf Nachfrage im Dezernat von Frankfurts Gesundheitsdezernentin Voitl, welche „unkonventionellen Methoden“ gemeint seien und ob es bei dem Austausch mit der Stadt Köln konkret auch um den Mikrohandel gehe, antwortete ihr Sprecher, dass „die Vorteile des Mikrohandels in Fachkreisen bekannt sind“ und etwa in der Schweiz seit Jahren genutzt würden, es aber in Deutschland keine entsprechende Rechtsgrundlage gebe. Deshalb plane die Stadt „keinen Ort, an dem illegale Substanzen gehandelt werden sollen“.Vielmehr liege der Fokus darauf, den Konsumenten der offenen Drogenszene „möglichst schnell alternative Aufenthaltsorte bereitzustellen“. Denkbar seien etwa „leer stehende Immobilien, geschützte Bereiche im öffentlichen Raum, private Areale oder auch Brachflächen“. Dazu würden derzeit Ideen zusammengetragen, die dann in einem nächsten Schritt bewertet würden.Wie es jedoch in der Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel heißt, ist „nicht bekannt, dass eine solche Immobilie kurzfristig zur Verfügung steht“. Ein Eigentümer müsse sich schon sehr gut überlegen, Personen der offenen Drogenszene in seiner Immobilie unterzubringen, sagte Gunnar Berendson von der Initiative. Man erinnere aber gern noch einmal an den Vorschlag, Container auf einem Grundstück an der Mannheimer Straße aufzustellen.Grundsätzlich halte man noch immer den Weg für zwingend notwendig, die Drogenszene stärker zu begrenzen, „statt immer mehr Süchtige zuzulassen und dann eine Fläche für sie zu suchen“.Drogenszene hat sich wieder vergrößertUnklar ist, warum es nicht gelingt, die etwa 300 Personen der offenen Drogenszene von den bestehenden Drogenhilfeeinrichtungen betreuen zu lassen. Nach Angaben des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) hat die Zahl der Suchtkranken, die Crack im öffentlichen Raum konsumierten, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 50 Prozent zugenommen. Die Personen lagern fast ausschließlich vor der Einrichtung der Integrativen Drogenhilfe an der Niddastraße in einem Abschnitt, der derzeit als Baustelle gekennzeichnet ist.Im Gesundheitsdezernat heißt es: „Gerade angesichts der aktuellen Zunahme des öffentlichen Konsums ist es mehr denn je geboten, drogenkranke Menschen in die Einrichtungen zu bringen. Jeder abhängige Mensch, der nicht in einen Konsumraum gelassen wird, konsumiert auf der Straße.“Festgeschrieben ist der Umgang mit öffentlichem Konsum in Frankfurt zum einen in der städtischen Gefahrenabwehrverordnung. Dort heißt es: „Das Lagern oder das dauerhafte Verweilen von Personen in einer für Dritte beeinträchtigenden Art zum Zwecke des Konsums von Betäubungsmitteln ist verboten.“ Zum anderen kommt auch die Konsumraumverordnung des Landes Hessen zum Tragen. Dort ist der „Betriebszweck“ der Drogenhilfeeinrichtungen festgeschrieben. So müsse der Betrieb von Drogenkonsumräumen unter anderem dazu beitragen, „die Belastungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren“.