Das Landgericht Frankfurt hat ein Ordnungsgeld gegen Meta in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Grund dafür ist, dass der Konzern auf seiner Plattform Facebook einen Post nach einem gerichtlichen Beschluss zu lange nicht gelöscht hatte, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.In dem Fall geht es der Mitteilung zufolge um Facebook-Posts, in denen falsche Behauptungen über einen im Gaza-Streifen eingesetzten Soldaten gepostet wurden. Er sei zu Unrecht als Kriegsverbrecher bezeichnet worden. Zudem seien sein Klarname und Bilder von ihm veröffentlicht worden.Meta löschte Einträge erst nach 15 TagenGegen diese Einträge ging der Mann in einem Eilverfahren vor der Pressekammer des Frankfurter Landgerichts vor. Bereits am 23. März untersagte die Kammer die Veröffentlichung dieser Einträge auf der Plattform und drohte ebenfalls ein Ordnungsgeld an, sollte der Konzern diesem Beschluss nicht nachkommen.Die Post wurden laut Gericht schließlich am 8. beziehungsweise 10. April von der Plattform entfernt. Die Pressekammer entschied nun, dass das zu spät war, Meta hatte 15 beziehungsweise 17 Tage lang die Anordnung nicht beachtet. „Dieser im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum wiegt hier besonders schwer, weil unter Verwendung des Klarnamens und Bildnisses des Antragstellers Falschvorwürfe verbreitet wurden, wonach er Kriegsverbrechen begangen habe“, stellte die Kammer in ihrem Beschluss vom 28. Mai fest.Die von Meta angeführten Gründe für die Verzögerung, beispielsweise Sprachhürden, wirkten eher schulderhöhend als schuldrelativierend: „Denn damit räumt Meta ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen“, so das Gericht. Meta müsse seinen Betrieb so organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können. „Das gilt umso mehr, als dafür kein hoher Aufwand betrieben werden müsste.“Auch das Argument, der zu Unrecht als Kriegsverbrecher bezeichnete Soldat habe allenfalls geringfügige negative Auswirkungen zu befürchten, kritisierte die Kammer: Es beinhalte eine Geringschätzung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Persönlichkeitsrelevanz von unzulässigen Äußerungen im Internet. Insgesamt sei deshalb ein „Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe“ gerechtfertigt.
Frankfurt: Meta muss 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
Weil Meta Einträge auf Facebook zu spät entfernt hatte, verhängte das Landgericht Frankfurt ein Ordnungsgeld gegen den Konzern. Die Kammer kritisiert daneben auch die von Meta angeführte Begründung für die Verzögerung.










