Ein 36-jähriger Mann hat sich am Samstagabend in Brandenburg von seinem elfjährigen Sohn mit dem Auto zu einer Tankstelle fahren lassen, um dort Bier zu kaufen. Das bestätigte die örtliche Polizeidirektion auf Anfrage. Gegen den Vater wurde ein Strafverfahren eingeleitet.Nach Angaben der Polizei hatte eine Zeugin gegen 19 Uhr einen VW in Vehlefanz bemerkt, an dessen Steuer ein minderjähriger Junge saß. Auf dem Beifahrersitz befand sich der Polizei zufolge ein Erwachsener. Die Zeugin informierte daraufhin via Notruf die Polizei, heißt es. Die Beamten sollen den Elfjährigen und seinen Vater dann parkend angetroffen haben. Die beiden räumten laut der Behörde ein, dass der Junge den Wagen gefahren hatte, während sein Vater auf dem Beifahrersitz saß.Wie die Polizei weiter mitteilte, wollte der 36-Jährige zur Tankstelle fahren, um dort Alkohol zu kaufen. Da er offenbar bereits zuvor Alkohol konsumiert hatte, überließ er seinem Sohn das Steuer. Einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte der Mann gegenüber den Beamten ab.
Die Polizei leitete sowohl gegen den Minderjährigen als auch seinen Vater ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.Wer als Halter oder Verantwortlicher zulässt, dass eine Person ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, macht sich nach Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes strafbar. Da es sich bei dem Fahrer um ein elfjähriges Kind handelte, kommt eine Fahrerlaubnis schon aus Altersgründen nicht in Betracht. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.Der Fall ist kein Einzelfall. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört bundesweit zu den regelmäßig registrierten Verkehrsdelikten. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden im Jahr 2024 mehr als 42.000 Menschen verurteilt, weil sie ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots am Straßenverkehr teilgenommen hatten. Zudem wurden nach Verbandsangaben mehr als 7.000 schwere Verkehrsunfälle von Personen verursacht, die keine Fahrerlaubnis besaßen oder trotz Fahrverbots unterwegs waren.Fälle, in denen Minderjährige Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen, sind jedoch insgesamt gesehen vergleichsweise selten. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang regelmäßig darauf hin, dass bereits kurze Fahrten erhebliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer mit sich bringen können. Gerade Kinder verfügen weder über die notwendige Ausbildung noch über die gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Autos.






