Das Gebrüll des Richters hört André Wagenzik in seiner Erinnerung noch so laut wie im Jahr 1983. Immerzu schrie der Vorsitzende auf ihn ein. Was Wagenzik und seine Freunde sich einbilden würden. Diese Egoisten. Der Richter schäumte. Eine kostenlose Ausbildung hätten sie genossen. Er habe an den berüchtigten NS-Strafrichter Roland Freisler denken müssen, sagt Wagenzik. „Man kam überhaupt nicht zu Wort.“
Der Richter verurteilte Wagenzik nach § 214 („Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“) zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe. Nach der Untersuchungshaft wurde er in Rummelsburg, Naumburg und Karl-Marx-Stadt inhaftiert. Es folgten 223 Tage andauernden psychischen Drucks, eingesperrt in Zellen mit Glasbausteinen statt Fenstern, ohne Sicht auf eine Welt draußen.
„Ein abgekartetes Spiel“
Wagenzik saß nicht in irgendeinem Gefängnis, sondern allein vier Monate in der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit, im gediegenen Pankow. Sein Vergehen: Er hatte einen Ausreiseantrag gestellt und war damit Kandidat für einen späteren Gefangenenverkauf. „Ich hatte nichts anderes vorgehabt, als die DDR zu verlassen“, sagt er heute.Wagenzik ist überzeugt, dass die Staatssicherheit bereits vor seiner Festnahme genau wusste, wen sie verhaften würde, wie hoch das Urteil ausfallen würde, und dass diese Personen am Ende gegen Devisen in den Westen verkauft würden. „Das war alles ein abgekartetes Spiel“, sagt er. Da die DDR in den 1980er-Jahren finanziell unter großem Druck stand, nutzte die Staatssicherheit Verhaftungen von mutmaßlichen Republikflüchtlingen als Geschäftsmodell, um durch das Freikaufen durch die Bundesrepublik Devisen zu generieren.










