Deutschland hat seit 2021 mehr als 52.000 Menschen eingebürgert, denen das Naziregime Unrecht getan hat. Laut dem Innenministerium liegt die Zahl der Menschen, die einen Antrag auf eine solche Wiedergutmachungseinbürgerung stellten, noch deutlich höher.
Das geht aus Antworten des Ministeriums auf parlamentarische Fragen des Linkenabgeordnete Ferat Koçak hervor. Menschen oder deren Angehörigen, denen aufgrund von NS-Unrecht die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen oder nicht erteilt wurde, konnten diese wieder beantragen.Fast doppelt so viele AnträgeDen Angaben des Innenministeriums zufolge wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres insgesamt 101.180 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung von Betroffenen und ihren Nachkommen gestellt. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten auf dieser Rechtsgrundlage im gleichen Zeitraum 52.180 Menschen. Abgelehnt wurden nur sehr wenige Anträge. Der Kreis der Anspruchsberechtigten war 2021 durch eine gesetzliche Änderung erweitert worden.
Den deutschen Pass erhalten können über diese Regelung Juden und andere Menschen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum Kriegsende 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26. Februar 1955 aufgegeben oder verloren haben.Die Wiedergutmachungseinbürgerung gilt auch für diejenigen, die damals »von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren«.











