Quelle: dpa Hessen

4. Juni 2026, 17:21 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abrissgenehmigung für AKW Biblis. (Archivbild)

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Die Abriss-Genehmigung des Landes Hessen für Block A des stillgelegten Kernkraftwerks Biblis ist rechtmäßig. Die Revision des BUND für Umwelt und Naturschutz Hessen wurde zurückgewiesen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtshofs steht demnach mit Bundesrecht in Einklang.