Die Feuerwerksinitiative kommt wohl zur Abstimmung – weil auch der Ständerat nur einem harmlosen Gegenvorschlag zustimmtTierschutzorganisationen wollen lärmende Feuerwerkskörper verbieten, das Parlament aber nur Böller.03.06.2026, 17.00 Uhr3 LeseminutenDas Feuerwerk ist für viele zum Brauchtum geworden. Tierschützer aber sorgen sich um ihre Tiere, die unter dem Lärm leiden.Andreas Becker / KeystoneDas Feuerwerk ist hierzulande zur Feierroutine geworden, andere würden sagen: zu einem Brauch. Doch die Schweizerinnen und Schweizer haben ein ambivalentes Verhältnis zum Feuerwerk.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.In einer GfS-Umfrage aus dem Jahr 2024 gaben 46 Prozent der gut eintausend Befragten an, Feuerwerke «eher gerne» zu haben, 25 Prozent sogar «sehr gerne». Gleichzeitig gaben 51 Prozent an, «bestimmt» für die sogenannte Feuerwerksinitiative zu sein, und immerhin 17 Prozent «eher dafür».Die Feuerwerksinitiative sieht vor, sämtliche Feuerwerke zu verbieten, die Lärm machen. Um die Tiere und die Umwelt zu schützen. Dem helvetischen Brauchtum trägt sie insofern Rechnung, als für «Anlässe von überregionaler Bedeutung» Ausnahmen bewilligt werden können. Beispielsweise für den Nationalfeiertag am 1. August oder für das Züri-Fäscht. Entsprechende Genehmigungen müssten aber die Kantone erteilen. Das private Abbrennen von Feuerwerk vor dem Haus wäre also verboten – und letztlich auch dessen Besitz.Der Bundesrat hat die Initiative zunächst ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Inzwischen hat er seine Meinung geändert. Der zuständige Bundesrat Albert Rösti klang beinahe besorgt, als er im vergangenen Dezember sagte: «Eine Annahme der Initiative wäre möglich.» Er unterstützte deshalb den Gegenvorschlag des Nationalrates, der einzig das Verbot von Feuerwerkskörpern will, «die ausschliesslich der Knallerzeugung dienen». Will heissen: von Böllern.Wenig EntgegenkommenAm Mittwochmorgen hat sich nun auch der Ständerat hinter den Gegenvorschlag des Nationalrates gestellt. Auch in der Hoffnung, dass die Initianten ihre Initiative zurückziehen.Doch diese Hoffnung dürfte enttäuscht werden, wie von den Initianten zu hören ist. Etwa von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten, die noch am selben Vormittag ein Communiqué verschickte. Darin schreibt sie: «Angesichts des Entscheides des Ständerates für einen ungenügenden Gegenvorschlag wird die Stimmbevölkerung über eine Einschränkung von Feuerwerk entscheiden müssen.»Tatsächlich kommen National- und Ständerat den Initianten mit ihrem Gegenvorschlag kaum entgegen. Denn der Lärm, ihr Hauptanliegen, bleibt weiterhin erlaubt, solange ein Feuerwerkskörper nicht «ausschliesslich der Knallerzeugung» dient. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Feuerwerke «mit visueller Wirkung», wie im Rat festgestellt wurde, erlaubt blieben. Nach dieser Logik dürfte man auch weiterhin Böller anzünden, sofern jemand genug Geschäftssinn mitbringt, sie mit einem kleinen visuellen Effekt auszustatten.Mehrere Gemeinden haben Regelungen erlassenAn der Begeisterung für pyrotechnische Spielereien dürfte es zumindest im Ständerat nicht mangeln. Die Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger jedenfalls sagte: «Ich möchte einmal eine Lanze für die Feuerwerke brechen. Ich mag sie, ich finde sie ganz toll!»Ihr Parteikollege, der St. Galler Benedikt Würth, platzierte gar zwei PET-Flaschen-grosse Vulkane auf seinem Pult. Die beiden wären, das vollständigkeitshalber, auch nach Annahme der Feuerwerksinitiative gesetzeskonform. Wobei Würth erst einmal in Richtung Fedpol versicherte, dass es sich hierbei um zwei Attrappen handelte. Dann machte er sich auf, die Ratskollegen erfolgreich davon zu überzeugen, dass derartige Vulkane keiner besonderen Ausweispflicht bedürfen sollen.Am meisten Gegenwehr kam vom Glarner Ständerat Mathias Zopfi (Grüne). Ihm ist die Feuerwerksinitiative nicht aus inhaltlichen Gründen zuwider, sondern aus staatspolitischen. «Macht es Sinn, dass der Bund über das ganze Gebiet der Schweiz hinweg Regeln aufstellt?», fragte er. Die Gemeinden könnten «viel besser entscheiden, ob man etwas verbieten soll oder nicht».Viele Gemeinden haben solche Entscheide bereits gefällt, vor allem im Kanton Graubünden. Exemplarisch dafür steht Davos, wo «jegliches Abbrennen von pyrotechnischem Material (Feuerwerkskörpern) und Steigenlassen von Himmelslaternen» verboten ist. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Kantonen.Der Ständerat übernahm schliesslich den Gegenvorschlag des Nationalrates mit 39 Ja- und 5 Nein-Stimmen. Die Schlussabstimmung dürfte unspektakulär enden. Etwas wahrscheinlicher ist ein Knall beim Urnengang.Passend zum Artikel