Menschen, die gepflegt werden, erhalten einer Auswertung zufolge zu selten die Vorsorge, die sie benötigen. Dabei können Ärzte diese sogar gesondert abrechnen. Patientenschützer nennen den Zustand »nicht hinnehmbar«.
02.06.2026, 17.26 Uhr
Zahnärztliche Vorsorge: Pflegebedürftige erhalten sie zu selten
Viele pflegebedürftige Menschen erhalten häufig nicht die notwendige zahnärztliche Vorsorge. Das geht aus einer Untersuchung der Krankenkasse Barmer hervor. Besonders groß seien die Defizite bei Menschen in Pflegeheimen, wenn die Einrichtungen keinen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten hätten.
Den Angaben zufolge stellten Zahnärzte 2024 bundesweit bei etwas mehr als einem Viertel der Pflegeheimbewohner, die bei der Barmer versichert waren, deren Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Hintergrund ist die Einführung neuer Gebührennummern vor acht Jahren, die es Zahnärzten seitdem ermöglichen, diese Vorsorge bei Pflegebedürftigen abzurechnen. So verdoppelte sich von 2019 bis 2024 die Inanspruchnahme dieser Leistungen bei Heimbewohnern in etwa auf je über 25 Prozent. Bei ambulant Pflegebedürftigen verblieb die Quote auf dem niedrigen Niveau von rund drei Prozent.









