Der runde Tisch für die Opfer von Crans-Montana nimmt Form an: Der Bund steuert bis zu 20 Millionen Franken beiDer Ständerat hat am Dienstag die Regeln für den runden Tisch für die Betroffenen der Brandkatastrophe definiert.02.06.2026, 17.03 Uhr3 LeseminutenBei der Brandkatastrophe von Crans-Montana am 1. Januar dieses Jahres starben 41 Personen.Jean-Christophe Bott / KeystoneIn der Frühlingssession beschlossen National- und Ständerat eine erste Soforthilfe für die Betroffenen der Brandkatastrophe in Crans-Montana, bei der 41 Personen ums Leben kamen und über hundert zum Teil schwer verletzt wurden. Der Bund überweist jeweils 50 000 Franken, was bei 156 Opfern insgesamt 7,8 Millionen Franken entspräche. Die Auszahlung hat schon Mitte Mai begonnen. Die politischen Mühlen können auch schnell mahlen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Daneben hat der Bundesrat im Frühjahr eine weitere Massnahme getroffen und bekanntgegeben, einen runden Tisch einzuberufen – auch das als Teil der «Lex Crans-Montana», die Mitte März in Kraft getreten ist. Der Bundesrat hofft mit dem runden Tisch, allfällige Differenzen zwischen Betroffenen und Beschuldigten auszuräumen. Denn eine Vergleichslösung könne «langwierige Gerichtsprozesse vermeiden», schrieb der Bundesrat in einem Communiqué.Die Vorbereitungen für den runden Tisch haben bereits begonnen. Mit dem ehemaligen Neuenburger Staatsrat Laurent Kurth steht auch schon fest, wer ihn leiten wird. Unklar ist nur, unter welchen Rahmenbedingungen. Das erörterte am Dienstagmorgen der Ständerat.Jans für «ergebnisoffene» GesprächeDie vorberatende Rechtskommission schlug erstens vor, dass sich der Bund mit höchstens 20 Millionen Franken an den Vergleichen beteiligt. Die Summe stand schon länger im Raum, im Rat war man sich am Dienstag einig darüber. Wobei der Betrag kaum für einen einzigen millionenschweren Vergleich verwendet werden dürfte. Vielmehr ist es denkbar, dass er in mehrere «Teilvergleiche» fliesst, wie der Kommissionspräsident Matthias Michel (FDP) erklärte. Er begreift das bundesrätliche Geld als «Anreiz», der den Weg zu einem Vergleich verkürzen soll.Mehr zu reden gaben die Regeln, die die Kommission zweitens definieren wollte. Zum Beispiel sollte berücksichtigt werden, welche Betroffenen bereits wie viel Geld erhalten haben. Ausserdem sollte ein Vergleich von der Mehrheit der 156 Betroffenen getragen werden.Zu Letzterem ein Beispiel: Würde man sich darauf einigen, dass ein schwerverletztes Opfer eine bestimmte Summe bekommt, müsste die Mehrheit der Betroffenen zustimmen. Bei den Verhandlungen im Nachgang zum Attentat in Luxor im Jahr 1997 sei die Schwelle sogar bei 66,6 Prozent gelegen, erklärte Michel.Der Justizminister Beat Jans sprach sich im Rat gegen solche Regeln aus. «Vergleichslösungen lassen sich nicht am Reissbrett festlegen», sagte er. Jans begründete, ein runder Tisch funktioniere nur, wenn er «möglichst ergebnisoffen» sei. «Das ist seine Stärke, denn eine Einigung setzt immer einen Konsens voraus.»Deutlicher EntscheidWiderstand gab es vor allem auch aus den Reihen der SVP, die schon gegen den Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken im März opponierte. Der Schwyzer SVP-Ständerat Pirmin Schwander kritisierte am Dienstag auch den runden Tisch mit seinen 20 Millionen Franken vom Bund. Er sei «ein Dolchstoss mitten ins Herz aller Nicht-Crans-Montana-Opfer, die in den vergangenen Jahrzehnten in ebenso grossen Katastrophen Leid ertragen mussten», so Schwander.Der Rat folgte schliesslich dem Vorschlag der Freiburger Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot. Ihr Antrag übernimmt die Regeln der Kommission – allerdings ohne die besagte Mehrheitsregel. Ein Vergleich benötigt demnach nicht die mehrheitliche Zustimmung der anderen Betroffenen.Der Entscheid fiel mit 36 Ja- und 7 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen klar aus. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.Passend zum Artikel