Haft für Minderjährige, Pflicht zur Mitwirkung sowie Abschiebezentren: Die EU verschärft das Asylrecht massiv – doch der schwierigste Teil steht noch bevorFast drei Viertel aller abgewiesenen Asylbewerber bleiben in Europa. Sie sollen künftig in weit entfernten «Return Hubs» untergebracht werden können. Nur wo, bleibt unklar.02.06.2026, 16.51 Uhr4 LeseminutenAktualisiertDas italienische Asylzentrum in Albanien wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft.Vlasov Sulaj / APDie Schraube in der europäischen Migrationspolitik wird stetig stärker angezogen. Verhandler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich am Montagabend auf das neuste Element geeinigt: Abschiebezentren in Drittstaaten. Dorthin sollen Personen gebracht werden können, deren Asylgesuch rechtsgültig negativ beurteilt worden ist, die aber nicht freiwillig ausreisen oder die von ihrem Heimatstaat nicht zurückgenommen werden. Das noch ausstehende Plazet des EU-Parlaments und des EU-Rats ist eine Formalität.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Einrichtung von Abschiebezentren ist freilich nicht die einzige Verschärfung. Bevor abgewiesene Migranten möglicherweise in einen solchen «Return Hub» gebracht werden, sind sie zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet. Kooperieren sie nicht, drohen sie zu flüchten oder geht von ihnen Gefahr aus, können sie auf Anordnung einer Verwaltungs- oder Justizbehörde inhaftiert werden. Ursprünglich war eine maximale Haftdauer von 24 Monaten vorgesehen, nun sind sogar 30 Monate möglich, wenn sich die Umstände in der Zwischenzeit verändert haben.Ausdrücklich erlaubt sind allerdings auch Alternativen zur Inhaftierung – etwa Fussfesseln, regelmässige Meldepflichten oder die Hinterlegung einer Kaution. Angesichts der in vielen Ländern stark beanspruchten Justizvollzugssysteme ist davon auszugehen, dass die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten rege nutzen werden. Im Legislativprozess besonders umstritten war der Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Kindern: Letztlich wurde entschieden, dass auch sie inhaftiert werden dürfen, allerdings als «letzte Massnahme und für den kürzestmöglichen, dem Kindeswohl entsprechenden Zeitraum». Die EU-Verordnung tritt unmittelbar nach der formellen Verabschiedung in Kraft.Die Schweiz könnte sich beteiligenGemäss Angaben der EU-Kommission verbleiben fast drei von vier Asylbewerbern, die einen rechtsgültigen Rückkehrbescheid erhalten haben, im Schengen-Raum – also auch in der Schweiz, deren Ausschaffungsquote allerdings höher ist als im europäischen Durchschnitt. Der Bundesrat hat die Schaffung der rechtlichen Grundlage, auf deren Basis nun mit Drittstaaten über die Einrichtung der Rückkehrzentren verhandelt werden kann, in einem Bericht ausdrücklich begrüsst.Die Schweiz, die den Schengen-Besitzstand übernehmen muss, könnte sich bei der Einrichtung der Rückkehrzentren also auch beteiligen – bei den Diskussionen federführend sind derzeit aber Deutschland, Österreich, die Niederlande, Dänemark und Griechenland. Nach dem ersten informellen Treffen im März werden sich die jeweiligen Innenminister am Donnerstag am Rande eines Ministertreffens in Luxemburg erneut beraten, wie aus diplomatischen Kreisen bekanntwurde. Sie erhoffen sich, Synergien nutzen zu können und gleichzeitig schneller voranzukommen als mit mehr Teilnehmerstaaten.Wo die «Return Hubs» dereinst zu stehen kommen, steht noch nicht fest. In der Vergangenheit kursierten Länder wie Rwanda, Ghana, Senegal, Usbekistan oder Armenien als mögliche Partner. «Wir sind in Gesprächen mit verschiedenen Ländern und gehen davon aus, dass wir bis zum Jahresende Vereinbarungen schliessen können», sagte der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt gegenüber der Funke-Mediengruppe kürzlich. Die niederländische Regierung, deren Verhandlungen mit Uganda aufgrund von rechtsstaatlichen Bedenken auf Eis gelegt wurden, äusserte sich ähnlich. Der österreichische Innenminister Gerhard Karner geht davon aus, dass das erste Projekt bereits 2027 umgesetzt sein wird.Entwicklungshilfe als VerhandlungspfandZahlreiche afrikanische und asiatische Staaten dürften ein überschaubares Interesse daran haben, eine grosse Anzahl von Menschen zusätzlich zu beherbergen, die nicht ihre eigenen Bürger sind. Mit dem Ausblick auf mehr Entwicklungshilfe, Handelsvorteile oder Visaerleichterungen könnten die europäischen Regierungen Anreize setzen, was politisch allerdings umstritten ist.Völkerrechtliche Bestimmungen sowie die Grundrechte der ausgeschafften Personen müssen gemäss EU-Regelung gewahrt bleiben – also etwa, dass die Migranten im Drittstaat nicht verfolgt werden. Dabei werden auch die Schlussfolgerungen des Europäischen Gerichtshofs einfliessen, dessen Urteil zum Albanien-Modell demnächst erwartet wird. Die italienische Regierung möchte für gewisse Asylsuchende das gesamte Verfahren in den Balkanstaat auslagern.Antwort auf RechtsaussenparteienDass die jüngste EU-Reform in diesen Monaten verabschiedet wird, wo die Migrationszahlen in Europa so tief sind wie seit Jahren nicht mehr, ist nur auf den ersten Blick ein Widerspruch – denn die Asylverfahren und erst recht die Rückführungen erstrecken sich über Jahre. Der Asyl- und Migrationspakt der EU, der in zehn Tagen in Kraft tritt und bei dem die «Return Hubs» das letzte fehlende Puzzlestück waren, soll die Verfahren beschleunigen.Letztlich reagieren die EU-Institutionen auf die in zahlreichen Ländern zunehmende Migrationsskepsis, die sich in hohen Zustimmungsraten für Rechtsaussenparteien niederschlagen. Dass die meisten Migranten, die es – unabhängig vom Schutzbedürfnis – nach Europa geschafft haben, auch hier bleiben, soll nicht länger hingenommen werden. Wenn sie wissen, dass sie nicht nur eine gefährliche und teure Reise auf sich nehmen, sondern mit einiger Wahrscheinlichkeit danach in einen Drittstaat abgeschoben werden, soll dies abschreckende Wirkung entfalten.Passend zum Artikel
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