Das Landgericht Verden hat einen 66-Jährigen verurteilt, der seine pflegebedürftige Mutter derart körperlich misshandelt hatte, dass sie an den Folgen starb. Es verhängte gegen den Mann für diese Tat viereinhalb Jahre Haft. Da er im April 2025 bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und des Herstellens von Kinderpornografie, so der strafrechtliche Begriff für Missbrauchsabbildungen, zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden war, sprach die Vorsitzende Richterin eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft, die Verteidigung eine von weniger als fünf Jahren beantragt.Pflegedienst fand ToteDas Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die gebrechliche Frau im Juli 2024 in ihrer Wohnung in Oyten vorsätzlich mehrfach grob in ihr Bett stieß. Als die 89-Jährige schließlich gelegen habe, habe der Angeklagte sie trotz ihrer gekrümmten Wirbelsäule aufs Bett gedrückt, um sie in eine gerade Position zu bringen. Dazu fixierte er mit einer Hand ihre Stirn, mit der anderen überstreckte er ihren Rücken. Ein Babyfon filmte die Handlungen.

Die Frau erlitt eine Rückenmarksverletzung und einen Wirbelsäulenbruch. In der Folge hatte sie einen Kreislaufkollaps. Am nächsten Morgen fand der Pflegedienst sie tot in ihrem Bett. Die Töchter des Angeklagten hatten das alte Babyfon mit Kamera ins Schlafzimmer der Großmutter gestellt, um ihr im Notfall Hilfe leisten zu können, denn die war nachts schon öfter aus dem Bett gefallen. Erst nach dem Tod der alten Frau entdeckten ihre Enkelinnen, dass das Gerät über eine Speicherkarte verfügte. Nachdem eine der Frauen die Videoaufnahmen gesichtet hatte, ging sie damit zur Polizei. Sie habe beim Ansehen einen Nervenzusammenbruch erlitten, hatte die Zeugin vor Gericht gesagt.