Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bemüht sich gerade, die Bezahlung der Bundesbeamten wieder verfassungsgemäß zu regeln. Seine Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) verschleppte diese Aufgabe. Schon im Jahr 2020 rügte das Bundesverfassungsgericht, dass Berlin und Nordrhein-Westfalen Richter und Staatsanwälte zu schlecht bezahlten – mit weitreichenden Folgen.Die Karlsruher Beschlüsse galten zwar unmittelbar nur für die beiden Bundesländer. Die darin angewandten Prinzipien bewirkten aber, dass das Besoldungsgefüge in ganz Deutschland infrage stand. Den Beschlüssen ließ sich entnehmen, dass der Staat in der untersten Beamtengruppe zu wenig zahlte. Da zwischen allen Besoldungsgruppen Mindestabstände bestehen müssen, hatte das Folgen für fast alle Beamten.Die Bundesländer kümmerten sich zeitnah um Korrekturen. Im Bund konnte sich die Ampelkoalition hingegen nicht auf eine Reform einigen. Vor wenigen Wochen hat Dobrindt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der endlich Abhilfe schaffen soll. Er sieht vor, die Einstiegsgehälter zu erhöhen. Beamte der A-Besoldung sollen direkt in Erfahrungsstufe 2 einsteigen, Stufe 1 soll gestrichen werden. Das kostet viel Geld. Wird der Entwurf beschlossen, muss der Bund für das vergangene Jahr mehr als 700 Millionen Euro nachzahlen. Für dieses Jahr sind 3,4 Milliarden Euro Mehrausgaben geplant, von 2027 an mehr als 3,5 Milliarden Euro jährlich.„Unwuchten“ im BesoldungsgefügeDas ist unpopulär. Dass für Beamte in Zeiten der Dauerwirtschaftsflaute so tief in die Tasche gegriffen wird, regt viele Bürger auf. Trotzdem ist Dobrindts Ansatz richtig: Seit Jahren verletzen nicht nur zu niedrige Einstiegsgehälter für Beamte die Vorgaben des Grundgesetzes. Auch die Abstände zwischen den Gehaltsgruppen haben sich ungleichmäßig entwickelt.Besoldungserhöhungen liefen in der Vergangenheit oft so, dass in den unteren Gruppen die Gehälter stärker stiegen als für Beamte mit akademischem Abschluss. Das sparte zwar Geld, verkürzte aber die Abstände zwischen den Gehältern. Die Beamtenverbände trugen es mit, weil ihre Mitglieder vor allem den unteren Gruppen angehören. Dobrindt will diese „Unwuchten“ beseitigen – zumindest in der A-Besoldung.Anders sieht es für Beamte der B-Besoldung aus. Der Minister plant, lediglich den Tarifabschluss der Angestellten des öffentlichen Dienstes auf deren Sold zu übertragen. Juristisch ist das zweifelhaft: Das Abstandsgebot gilt auch für Topbeamte. Zunächst hatte das Innenministerium eine stärkere Gehaltserhöhung in Aussicht gestellt. Nachdem die Boulevardpresse vorgerechnet hatte, dass auch die mit der B-Besoldung verknüpften Gehälter von Kanzler und Ministern kräftig steigen würden, gab Dobrindts Haus eine neue Tabelle bekannt. Danach hieß es, dies sei ohnehin so geplant gewesen, die Tabelle mit den ursprünglich höheren Gehältern ein Verwaltungsversehen.Karlsruhe wird das Alleinverdienerprinzip nicht verteidigenOb sich das Bundesverfassungsgericht davon überzeugen lässt, ist zweifelhaft – auch wenn der Protest des Beamtenbunds eher pflichtschuldig klingt. Die Verbandsvertreter rügen zwar den Bruch des Abstandsgebots. Hauptsächlich stört sie aber ein anderer Punkt: Dobrindt plant, das Grundgehalt aller Beamten nicht mehr nach dem Alleinverdienerprinzip zu berechnen. Bisher soll die Besoldung ausreichen, um eine vierköpfige Familie zu versorgen. Künftig wird dabei ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro im Jahr unterstellt.Dies dämpft die notwendige Erhöhung in allen Gruppen. Die Verbandsvertreter beunruhigt das mehr als zu geringe Abstände bei Topgehältern. Verfassungsrechtlich bestehen an diesem Punkt aber keine Probleme: Das Bundesverfassungsgericht meint, das Alleinverdienerprinzip sei nicht „Leitbild der Beamtenbesoldung“, sondern eine vom Gesetzgeber frei gewählte Rechenmethode. Dobrindt darf hier also sparen. Angesichts der Kassenlage ist es verständlich, dass er es tut.Ausreichend ist es aber nicht. Der Minister muss die Zahl der Bundesbeamten verringern. Andernfalls wird das Haushaltsloch, das durch die amtsangemessene Besoldung der Staatsdiener entsteht, auf Dauer zu groß. Einsparpotential ist vorhanden: 2024 zahlte der Staat mehr als 360.000 Vollzeitstellen für Bundesbeamte – zehn Jahre zuvor waren es noch 20.000 weniger. Die Einstellung zusätzlicher Staatsdiener wurde mit neuen Aufgaben gerechtfertigt.Wer die Kostenexplosion im öffentlichen Dienst eindämmen will, muss also Aufgaben reduzieren. Schwarz-Rot hat das im Grundsatz erkannt: Im vergangenen Jahr strich die Koalition immerhin 25 Regierungsbeauftragte. Der Einspareffekt war überschaubar. Um spürbar weniger Geld auszugeben, sollte der Bund weniger Beamte etwa mit ausufernden Sozialleistungen und zweifelhaften „Demokratieprojekten“ beschäftigen. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob die Bundesregierung dazu die Kraft hat.
Dobrindts Reform der Beamtenbesoldung: Aufgaben endlich abschmelzen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die Besoldung der Bundesbeamten reformieren. Sein Plan ist gut – reicht aber nicht aus. Überflüssige Aufgaben müssen weg.











