Rund 5,7 Millionen Euro : Korruptionsskandal: Hessen scheitert mit Klage auf Schadenersatz01.06.2026, 13:48Lesezeit: 2 Min.Im Nachgang der Verfahren gegen den korrupten Oberstaatsanwalt in Frankfurt hatte das Land Hessen Schadenersatz verlangt. Doch das Landgericht hat eine Zivilklage nun abgewiesen.Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hat das Land Hessen keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Geschäftspartner jenes Frankfurter Oberstaatsanwalts, der in einen Korruptionsskandal wegen zugeschanzter Gutachten verwickelt und verurteilt worden war. Der Oberstaatsanwalt erhielt wegen Untreue und Bestechlichkeit eine mehrjährige Freiheitsstrafe, weil er finanziell von Gutachten profitiert hatte, die er selbst in Auftrag gegeben hatte. Er hatte die Gutachten einer Gesellschaft zugewiesen, die er selbst mit einem Freund gegründet hatte, der wegen Bestechung ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Das Land Hessen, das die Gutachten bezahlt hatte, verlangte Schadenersatz in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro von dem Unternehmer, scheiterte aber mit einer Zivilklage vor Gericht.Nach Ansicht der Richter kann das Land einen Schadenersatz nicht daraus herleiten, dass der Beklagte eine Bestechung begangen habe. Der Straftatbestand der Bestechung habe nämlich den Zweck, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität öffentlicher Ämter zu schützen, nicht aber die Vermögensinteressen des Staates zu sichern. Korruptionsstrafnormen seien daher keine sogenannten Schutzgesetze für eine zivilrechtliche Haftung.Eine Untreuetat könne Schadenersatzansprüche zwar grundsätzlich begründen, teilt das Gericht mit. Der Beklagte habe aber keine Untreue begangen und auch keine Beihilfe dazu geleistet. Das Land Hessen könne die gezahlten Sachverständigenvergütungen auch nicht wegen einer sogenannten vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zurückverlangen. Das Land habe einen Schaden nicht hinreichend belegt, denn die eingeholten Gutachten seien tatsächlich verwendet worden. Es sei nicht eingewandt worden, die Gutachten seien inhaltlich nicht richtig.„So verwerflich das zwischen dem Beklagten und dem Oberstaatsanwalt ausgehandelte Konstrukt auch erscheint und so sehr das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes verletzt worden ist, kann daraus nicht auf eine sittenwidrige Schädigung des klagenden Landes geschlossen werden“, erklärten die Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.
Korruptionsskandal in Hessen: Land scheitert mit Klage auf Schadenersatz
Im Nachgang der Verfahren gegen den korrupten Oberstaatsanwalt in Frankfurt hatte das Land Hessen Schadenersatz verlangt. Doch das Landgericht hat eine Zivilklage nun abgewiesen.






