In Baden-Württemberg ist zum Monatsbeginn ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
Darauf müssen Raucherinnen und Raucher nun achten:Wo ist Rauchen zusätzlich verboten?Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks können aber Raucherzonen eingerichtet werden, sofern diese etwas abseits ausgewiesen werden. Auf Schulhöfen gibt es dagegen keine Raucherzonen mehr, auch Raucherzimmer in Behörden sind tabu.
Was ist mit E-Zigaretten?Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln. Das gilt auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in der Gesetzesbegründung genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.Gibt es Ausnahmen?Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsah, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden.













