Quelle: dpa

1. Juni 2026, 2:00 Uhr

Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen. (Symbolbild)

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Wenn erkrankte Kinder betreut werden müssen, bleiben dafür laut einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach wie vor meistens berufstätige Frauen zu Hause. Fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) im vergangenen Jahr nahmen weibliche Kassenmitglieder, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war er am niedrigsten mit 23 Prozent, am höchsten in Sachsen mit fast 31 Prozent.