Eva Michelmann und ihr Kollege Ahmed Polad sind seit Januar in syrischer Haft. Die Bedingungen grenzen an Folter. Die Bundesregierung tut zu wenig.

A m 18. Januar 2026 wurden die Kölner Journalistin Eva Michelmann und ihr kurdischer Kollege Ahmed Polad in Raqqa bei der Evakuierung eines Gebäudes durch Sicherheitskräfte der syrischen Übergangsregierung verhaftet.

Michelmann und Polad hatten dort für kurdische Medien über die Angriffe auf die kurdische Selbstverwaltung berichtet. Über mehrere Wochen hin war dann ungewiss, ob die beiden Me­di­en­ver­tre­te­r*in­nen noch am Leben waren. Sie waren spurlos verschwunden.

Erst Anfang April wurde durch die Arbeit von Unterstützungsgruppen klar, dass die beiden Jour­na­lis­t*in­nen noch leben. Anfang April 2026 berichtete ein Zeuge per Video von der Nacht der Verhaftung von Michelmann und Polad. Am 11. April 2026 gaben schließlich Freigelassene aus dem Gefängnis in Aleppo bekannt, dass sie mit Polad inhaftiert gewesen seien und vor Ort auch eine deutsche Journalistin in Gewahrsam sei.

Am 30. April 2026 bestätigte die syrische Regierung die Gefangenschaft der beiden Pressevertreter*innen. Nun hätte man denken können, dass ihre Freilassung nur noch eine Frage von wenigen Tagen sein würde. Doch diese Hoffnung verflog bei den Angehörigen schnell.