Sexarbeit im Mittelalter: Diese Personen aus dem Milieu sollten Sie kennenVor etwa 700 Jahren genauso aktuell wie heute: zum Sex gezwungene Minderjährige, brutale Bordellbetreiber, Cross-Dressing – und wie der Kirchenmann Huldrych Zwingli eine junge Frau schwängerte und das in Ordnung fand.31.05.2026, 05.30 Uhr9 LeseminutenDer flämische Maler Joachim Beuckelaer stellte 1562 die Vorgänge in einem Bordell dar. Mit der Reformation wurde die Prostitution vielerorts illegal.Wikimedia / Joachim BeuckelaerMit wie vielen Männern eine Frau Sex haben musste, um als Prostituierte zu gelten, darüber gingen die Meinungen stark auseinander: 2 oder 3? 5? 40? Oder doch 23 000?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Einig war man sich vor 600 Jahren nur darin: Es ist nicht verwerflich, dass jemand Geld für Sex bekommt (und dass jemand anders es bezahlt). Verwerflich ist der Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnern.Sexarbeiterinnen im Mittelalter galten Historikern lange als diffuse Masse gefallener und hilfloser Frauen, Ausgestossene am Rande der Gesellschaft. Jetzt stellt eine neue Generation von Geschichtswissenschaftern, vereinzelt auch von Archäologen, dem die Schicksale einzelner Frauen entgegen – und ein differenzierteres Bild: Häufig waren die Frauen tatsächlich Opfer, von Vergewaltigung, Misshandlung, von Menschenhandel oder an Sklaverei grenzender Schuldknechtschaft, und ihre Tätigkeit galt als entwürdigend. Andererseits konnte Prostitution für Frauen ein Weg sein, den Lebensunterhalt ohne Hilfe oder Kontrolle eines Manns zu verdienen. Es gab einen gewissen Handlungsspielraum, es gab Grauzonen und Unterschiede von Ort zu Ort, wie fünf wahre Geschichten aus dem Milieu zeigen.Ich bin unschuldig, sie war ja schon vergewaltigt: Huldrych Zwingli und die GeschwängerteIm Dezember 1518 taucht in der Stadt Zürich eine junge Frau aus Einsiedeln auf. Sie ist nicht verheiratet – und sie ist schwanger. Der Vater des Kindes, sagt sie, sei ein Kirchenmann namens Huldrych Zwingli.Der damals unverheiratete Zwingli, heute bekannt als erster Reformator der Schweiz, schreibt einen Brief an einen Bekannten. Ja, sagt er, es stimme: Er habe ausserehelichen Sex mit einer weiblichen Person gehabt, und ja, sie sei wohl von ihm schwanger.Doch er fühle sich frei von jeder Schuld. Handele es sich doch um die Tochter eines Barbiers, der noch dazu gewisse Charakterschwächen habe. Offenbar ist damit auch über die Sexpartnerin alles Nötige gesagt: «Was soll mir das: eines solchen Kerls Tochter?» Vor allem aber: Sie sei keine Jungfrau gewesen. Nicht Zwingli, sondern ein anderer Mann habe sie zuvor vergewaltigt und entjungfert. Sie habe es mit vielen Männern getrieben. Was mit ihr und dem Kind geschehe, kümmere ihn nicht.Zur Prostituierten wurden die meisten Frauen durch GewaltOb er die Frau für den Geschlechtsverkehr bezahlt hat, erwähnt er nicht. Aus spätmittelalterlicher Perspektive hatte sie aufgrund ihrer wechselnden Sexpartner aber so oder so als Prostituierte zu gelten. «Kirchenmänner klassifizierten Menschen gern und kannten für Frauen vier Identitätskategorien: Jungfrau, Ehefrau, Witwe oder Hure», sagt Jamie Page. Er ist Historiker an der Universität Graz und forscht zu Prostitution im Mittelalter. «Ich denke allerdings, es war nicht immer so eindeutig.»Der Reformator Huldrych Zwingli auf einem Porträt von Hans Asper, 1549WikimediaDer direkte Weg von der Jungfrau zur Hure war wie bei der von Zwingli Geschwängerten oft Gewalt – und sie konnte Frauen jedes Standes treffen. Belegt sind Fälle, in denen Männer adelige Frauen entführten, vergewaltigten und sie an Zuhälter oder Bordelle verhökerten. Auch Frauen rekrutierten Nachschub: Manchmal war es die eigene Mutter, die ihre Tochter aus Geldnot verkaufte. Kupplerinnen warben junge Mädchen mit falschen Versprechungen an oder führten sie gegen ihren Willen Männern zum Sex zu.Vergewaltigte Frauen hatten ihre Ehre und praktisch jede Aussicht auf Heirat verloren. Sie mochten Arbeit als Hausmagd finden, doch der Lohn war schlecht. Sex gegen Bezahlung war eine Möglichkeit, Geld zu verdienen, im Haupterwerb oder nebenbei.Obwohl ihre Kunden aus allen Schichten kamen, standen diese Frauen sozial am Rand. Manchmal reichte dafür alleine der Verdacht der Prostitution. In Zürich wurden im 15. Jahrhundert Frauen deshalb angegriffen und ihre Haustüren mit Exkrementen beschmiert.Was sie taten, ausserehelich und nicht auf Fortpflanzung angelegt, war Sünde – «und wie der Historiker Peter Schuster einmal formuliert hat: mit Sünde, nicht mit Sex, hatte man im Mittelalter ein Problem», sagt Page.Die Bordelle in Zürich blieben während Zwinglis gesamter Zeit als Prediger am Grossmünster geöffnet. Über das weitere Schicksal der jungen Frau und das Kind ist nichts bekannt.Der Betreiber des städtischen Bordells von Schaffhausen: Hanns LeberwurstZwölf Pfund im Jahr kostet der Pachtzins in Schaffhausen im späten 15. Jahrhundert. Dafür darf man als sogenannter Frauenwirt das «Rote Haus» in der Frauengasse führen. Ein Monopol. Ausserhalb dieses Hauses ist Prostitution verboten. Die zwölf Pfund gehen an die Stadtverwaltung. Denn das Rote Haus ist das Frauenhaus, das städtische Bordell. Die, die dort arbeiten, nennt man Dirnen, Huren, freie, offene oder gemeine – all das heisst: allgemein verfügbare – Weiber.Ihre Namen sind nicht überliefert. Die Namen der Frauenwirte hingegen sind aus Dokumenten bekannt. Frauenwirt von Schaffhausen 1471: Hanns Leberwurst. Frauenwirt von Schaffhausen 1480: Cläs Stecher von Würtzburg.Prostitution, hatte etwa 200 Jahre zuvor der Kirchenlehrer Thomas von Aquin geschrieben, sei absolut notwendig für die Welt. Denn ohne ein Ventil für die männliche Sexualität würden Männer ehrbare Frauen verführen oder sogar vergewaltigen. Dann doch lieber ein Bordell, wo die Frauen keine Ehre mehr zu verlieren hatten.In ganz Europa, auch in Schaffhausen, entstanden bald darauf viele Bordelle, Inhaber: die jeweilige Stadt. «Nach der Pestepidemie in Europa um 1350 haben die Städte eine Reihe neuer polizeilicher Massnahmen und Gesetze erlassen, um mit Sauberkeit und Disziplin Gott zu gefallen», erklärt der Historiker Page. Dazu gehörte auch, die ohnehin existierende Prostitution zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die Frauen nicht misshandelt wurden und gesund waren. Auf diese Regeln musste der Betreiber oder die Betreiberin einen Eid schwören. «Für die Städte kam nicht viel Profit dabei heraus, das war meistens keine Geldmacherei», sagt Page. «Aber die Frauenwirte haben die Frauen ausgebeutet.»Die Frauen mussten den Bordellbetreiber für Kost und Logis bezahlen und ein Drittel des von den Kunden erhaltenen Tarifs abgeben. «De facto war das in vielen Fällen eine an Sklaverei grenzende Schuldknechtschaft», sagt Page. «Das Frauenhaus war kein Ort, wo man landen wollte.»Zur Prostitution und Abtreibung gezwungen – dann wehrte sie sich: Els von EystettLienhart und Barbara sind ein Paar. Im Jahr 1471 betreiben sie das städtische Bordell in Nördlingen, heute im bayrischen Teil Schwabens gelegen. Sie bringen die Küchenhilfe Els von Eystett unter Zwang dazu, sich zu prostituieren. Lienhart schlägt die Prostituierten, sie müssen ihre Kleidung von ihm mieten, das Essen ist schlecht. Dann wird Els von einem Kunden schwanger. Barbara mischt ein abtreibendes Gebräu und zwingt Els, es zu trinken. Els erleidet eine Fehlgeburt. Vor ihren Kolleginnen weint sie: Barbara habe ihr das Kind weggenommen und ihr eigen Fleisch und Blut getötet. Lienhart und Barbara versuchen vergeblich, Els durch Gewalt zum Schweigen über den Vorfall zu bringen. Schliesslich bieten sie ihr Geld und die Möglichkeit, das Bordell zu verlassen.Die Behörden erfahren von dem Vorfall, es kommt zum Prozess. Lienhart, der die Frauen misshandelt und damit seinen als Bordellbetreiber geschworenen Eid gebrochen hat, wird aus der Stadt verbannt. Barbara wird schuldig gesprochen, eine Abtreibung vorgenommen zu haben. Sie wird auf der Stirn gebrandmarkt und ebenfalls aus der Stadt verbannt.Das Verhältnis zu den Behörden war zwiespältig«Auch wenn Prostituierte in Bordellen damals ein trauriges Leben führten, waren die Zustände in Nördlingen offenbar auch für die dortigen Behörden nicht akzeptabel», sagt Page, der sich mit dem Fall ausführlich beschäftigt hat. «Sie sind sofort eingeschritten – allerdings war wahrscheinlich die Aufsicht vorher sehr locker und hat nicht funktioniert.»Page weist darauf hin, dass der Rat nie Els selbst der Abtreibung verdächtigt zu haben scheint. Prostituierte hatten kein Klagerecht vor Gericht; trotzdem wurden sie als Zeuginnen gehört, offenbar glaubte man ihnen auch.Er kennt aber auch Fälle, in denen die Frauen bei den Vernehmungen gedemütigt wurden. Vieles wurde gar nicht vor Gericht verhandelt, weil es nach damaliger Auffassung keine Regelverletzung war. So galt in manchen Städten erzwungener Sex mit Prostituierten im städtischen Bordell nicht als Vergewaltigung: Sie hatten nicht das Recht, Kunden abzuweisen oder die Zustimmung zu verweigern.Der Sexpartner beschuldigt sie der Kindstötung: Repplin vom Zürcher RennwegIm Jahr 1392 wird im Zürcher Viertel Rennweg ein totes Baby gefunden. Die Behörden befragen auch Repplin, die mit anderen unverheirateten Frauen in einem Haus im Rennweg wohnt. Repplin hat mehreren Nachbarn erzählt, dass sie schwanger sei. Vor Gericht schwört sie, nichts mit dem toten Baby zu tun zu haben. Dann verlässt sie die Stadt.Sechs Wochen später kehrt sie zurück und berichtet, sie habe ihr Kind in Glarus zur Welt gebracht und dort seinem Taufpaten übergeben. Doch die Behörden glauben ihr nicht. Sie folgen vielmehr der Anschuldigung eines Mannes namens Süss, mit dem sie Sex hatte: Repplin habe sich des von ihm gezeugten ungeborenen Kindes entledigen wollen. Die Behörden gehen davon aus, dass das tote Baby Repplins sei – sie habe es abgetrieben. Das Gericht lädt als Zeugen unter anderen vier Männer, die nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten mit Repplin Sex hatten.Die Nachbarn sprechen wertschätzend über Repplin«Repplin wird nicht explizit als Prostituierte bezeichnet», sagt Jamie Page, und es gebe keinen Hinweis, dass sie selbst sich eine solche Identität zugeschrieben habe. «Sie hatte Sex mit mindestens fünf Männern, aber ob sie dafür bezahlt wurde, weiss man nicht.» Page hat die Prozessakten um Repplin im Zürcher Staatsarchiv erstmals historisch ausgewertet. Ihn fasziniert, dass Repplin offenbar freimütig von ihrer unehelichen Schwangerschaft erzählte und auch die Nachbarn sie nicht sozial ächteten. «Sie hätten die Möglichkeit gehabt, sie auszuliefern. Stattdessen sprechen alle mit einer gewissen Wertschätzung oder jedenfalls nicht abwertend über sie.» Der Einzige, der ihr nicht half, war Süss. Er wohnte nicht am Rennweg. Vielleicht wusste er nicht, dass Repplin noch mit anderen Männern geschlafen hatte.«Ob Repplin Sexarbeit ausübte oder nicht, interessierte die Behörden damals gar nicht, nur die vermutete Abtreibung», erklärt Page. «Auf Abtreibung stand in den Jahrzehnten zuvor nur die Verbannung aus der Stadt. Repplin ist der erste Fall, bei dem es um die Todesstrafe geht. Deshalb hatte sie wahrscheinlich auch so wenig Bedenken: Sie hatte nicht erwartet, so behandelt zu werden.»Abtreibung und Kindstötung nach ungewollten Schwangerschaften waren im Kontext mittelalterlicher Prostitution ein grosses Thema. Doch nicht jede ungewollte Schwangerschaft endete in Kindstötung. Unter einem Bordell in Aalst in Belgien aus dem 14. Jahrhundert haben Archäologen das Skelett eines Babys ausgegraben, das nach seiner Geburt etwa drei Monate lang gelebt hatte und umsorgt wurde: Es war gestillt worden.«Es gab auch Kinder, die in Frauenhäusern aufwuchsen», sagt Page. «Das war nicht überall erlaubt und toleriert, aber teilweise haben die Frauenwirtinnen einfach weggeschaut.»Auch die vielleicht als selbständige Prostituierte tätige Repplin hatte zur Zeit des Prozesses bereits ein Kind aufgezogen. Wegen des toten Babys kam sie ins Gefängnis. Ob die Todesstrafe verhängt und vollstreckt wurde, ist nicht überliefert. Was Repplin wirklich getan hat, wird wohl nie geklärt werden können.Gleichgeschlechtlicher Sex mit dem Cross-Dresser: John/Eleanor RykenerAm 11. Dezember 1394 befragten die Behörden in London zwei festgenommene Personen. Sie hatten auf der Strasse «diese schändliche und unaussprechliche Verderbtheit» verübt – vermutlich Analsex. Die eine Person, John Britby, erschien als Mann, die andere trug Frauenkleider. In der Befragung stellte sich allerdings heraus, dass auch die als Frau gekleidete Person biologisch ein Mann war: John Rykener. Für die Arbeit als weibliche Prostituierte verwendete Rykener den Namen Eleanor. Als Frau habe Rykener Sex mit Priestern und als Mann mit Nonnen gehabt.Seit das Manuskript mit der Vernehmung von John/Eleanor Rykener 1995 entdeckt wurde, haben Gelehrte sich immer wieder damit beschäftigt. Es ist unklar, welche Motivation Rykener für die Arbeit als weibliche Prostituierte hatte, ob man von einer Transgenderperson sprechen sollte – die neuere Forschung bejaht dies. Einige der vielen Kunden, von denen John/Eleanor detailliert berichtet, suchten wohl eine Frau für Sex und waren sich Rykeners biologischen Geschlechts nicht bewusst. Für andere war Rykeners Auftreten als Frau vermutlich eine Möglichkeit, ihre als Sünde geltende Homosexualität diskreter auszuleben. Rykener wurde wegen der Vorwürfe Prostitution und Sodomie – so bezeichnete man im Mittelalter jegliche Form von Sex, die nicht der Fortpflanzung diente – vernommen. Bestraft wurde John/Eleanor für keins von beidem.Es gibt auch die Theorie, dass alles nur eine politische Satire als Reaktion auf einen Entscheid des damaligen Königs Richard II. ist. Denn Sodomie galt damals eigentlich als nicht tolerierbar; anderswo wurden Menschen deshalb verbrannt. Aber vielleicht, sagt Page, ist Rykener auch ein weiteres Beispiel für Verhandlungsspielraum und -geschick.Das Ende der städtischen Bordelle – aber nicht der ProstitutionMehrdeutige Geschlechtsidentitäten führen auch heute noch zu Anfeindungen und Diskussionen. Die Historikerin Katherine Harvey schrieb einmal: Viele der Debatten, die im Mittelalter die Gesellschaft gespaltet hätten, seien auch heute noch relevant. Immer noch gingen die Meinungen auseinander, ob es besser sei, Prostitution zu legalisieren oder sie zu unterdrücken. Immer noch würden Sexarbeiterinnen stereotypisch entweder als Opfer oder als Kriminelle gesehen. Immer noch seien Menschenhandel und Misshandlungen Teil des Systems.Auch Jamie Page kennt diesen Eindruck, es habe sich nichts verändert. Aber das gleichgültige Schulterzucken, das daraus folgen könnte, das will er verhindern. «Wir sollten die Menschen, die in dieser Welt tätig waren, als Individuen sehen. Die Menschen dürfen nicht verlorengehen.»Prostitution war im Spätmittelalter allgegenwärtig und gleichzeitig verpönt – aber nicht illegal. Das wurde sie erst mit der Reformation. Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts verschwanden die Frauenhäuser aus den Städten. Doch die meisten Sexarbeiterinnen hatten auch vorher schon keine Genehmigung gehabt, so wie Zwinglis namenlose Partnerin, so wie Repplin. Sie waren sogenannte «heimliche Frauen» – und daran zumindest änderte sich vermutlich nichts.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel